Ausbürgerung
Ausbürgerung ist der Verlust der Staatsangehörigkeit durch zwangsweisen Entzug oder Aberkennung.
Besitzt die Person keine weitere Staatsangehörigkeit, so wird sie staatenlos.
Ausbürgerungen in Deutschland
In Deutschland griffen sowohl das Dritte Reich als auch die DDR auf Ausbürgerungen, vor allem gegen politisch Oppositionelle und Unliebsame (z.B. im Dritten Reich: (Flucht-)Juden) zurück. Gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG ist grundsätzlich die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland verboten.
In der BRD erzielte 2002 die Auseinandersetzung um die Ausbürgerung des deutschen Schriftstellers Peter-Paul Zahl öffentliche Aufmerksamkeit. Er wehrte sich gegen seine Ausbürgerung durch die deutsche Botschaft in Kingston (Jamaika). Die deutsche Botschaft berief sich dabei auf das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), das aus der Wilhelminischen Ära stammt. Danach kann der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten, z.B. beim nicht genehmigten Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 I StAG) oder beim nicht genehmigten Eintritt in eine ausländische Streitkraft (§ 28 StAG). Peter-Paul Zahls Auseinandersetzung wurde schließlich durch eine erneute Einbürgerung im November 2004 beendet.
Wer eine fremde Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen erwerben will, benötigt 'vor' Beantragung der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung (BBG) nach § 25 II StAG, welche entweder für im Inland lebende Deutsche von den lokalen Staatsangehörigkeitsbehörden (z.B. Bezirksregierung) oder für im Ausland lebende Deutsche vom Bundesverwaltungsamt erteilt wird.
Prominente Beispiele für eine Ausbürgerung sind:
- Wolf Biermann (DDR)
- Thomas Mann (Drittes Reich)
- Willy Brandt (Drittes Reich)
- Erich Maria Remarque (Drittes Reich)
Weblinks
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