Auseinandersetzung

Auseinandersetzung ist nach deutschem Zivilrecht ein Verfahren, bei dem das Vermögen einer Personenmehrheit aufgelöst wird.

Eine Auseinandersetzung kommt vor bei


Die Auseinandersetzung erfolgt bei der Gemeinschaft nach §§ 752, 753 BGB grundsätzlich durch Teilen in Natur oder durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands und Teilung des Erlöses.

Sonderregelungen gelten für die Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 731 ff. BGB), einer Gütergemeinschaft (§§ 1474 ff. BGB) und einer Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff. BGB).

Siehe auch: Konflikt - Teilungsversteigerung

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Auseinandersetzung, Bürgerliches Gesetzbuch, Erbengemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gütergemeinschaft, Konflikt, Teilungsversteigerung, Zivilrecht