Ausgabe (Buchhaltung)
Betriebswirtschaftlich
Ausgaben im betriebswirtschaftlichen Sinne vermindern den Zahlungsmittelbestand (Vermögen) des Unternehmens.
Beispiel: Der Kauf einer Maschine führt zu einer Ausgabe in der entsprechenden Periode. Die Ausgabe wird allerdings erst in den Folgeperioden durch die vorgenommenen Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) zum Aufwand.
Die Ausgaben setzen sich zusammen aus den Auszahlungen, den Forderungsabgängen und den Verbindlichkeitszugängen. Geht mit einer Ausgabe eine Veränderung des Eigenkapitals einher, so fließt sie in die Aufwendungen ein.
Steuerlich
Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die bei dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr ausgegeben. Siehe auch Sonderausgabe, Betriebsausgabe, Werbungskosten.
