Ausreiseantrag
Ein Ausreiseantrag ist eine Eingabe, die ein Bürger an die Behörden seines Aufenthaltslandes stellt, um dieses Land verlassen zu dürfen. Es geht bei Ausreiseanträgen fast ausschließlich um die Erlaubnis zur Ausreise aus dem Land, dessen Staatsangehörigkeit der Bürger hat, aus seinem Heimatland also.
Ausreiseanträge werden typischerweise nur von totalitären Staaten verlangt; Demokratien gewähren ihren Bürgern in der Regel Reisefreiheit – also das Recht, ohne besondere Erlaubnis ausreisen zu dürfen, wodurch ein Antrag auf eine solche Erlaubnis überflüssig wird.
Ausreiseanträge in der DDR
Das in Deutschland bekannteste Beispiel für Ausreiseanträge sind die Anträge, die Bürger der DDR stellen mussten, um das Land für eine Reise (nur für Länder notwendig, die nicht Mitglied des Warschauer Vertrags waren) oder zur Auswanderung verlassen zu dürfen. Die Anträge mussten bei der Abteilung Inneres des Rates des jeweiligen Kreises oder Stadtbezirks gestellt werden. Eine Wartezeit bis zur Genehmigung war bei Anträgen auf dauerhafte Ausreise (Auswanderung) üblich; sie reichte typischerweise von einigen Monaten bis zu einigen Jahren. Der Ausreiseantrag wurde oft mit einem Antrag auf Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft gemäß § 10 DDR-Staatsbürgergesetz verbunden.
Diese Anträge – offiziell zum Beispiel Antrag auf dauerhafte Ausreise genannt – konnten problematisch sein, wenn das gewünschte Zielland kein im Sinne der DDR-Führung politisch zuverlässiges Land war. Als zuverlässig galten im wesentlichen die Länder des Warschauer Vertrags. Viele Ausreisewillige beriefen sich bei der Antragstellung auf ihr Recht auf Freizügigkeit aus der KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975.
Anträge auf dauerhafte Ausreise in westliche Länder und auch auf vorübergehende Ausreise in solche Länder wurden, wenn der Verdacht auf Fluchtabsicht bestand, oft abgelehnt. Sie konnten auch negative Konsequenzen für den Antragsteller haben, die bis zum Verlust der Arbeitsstelle – zum Beispiel bei Menschen in Leistungspositionen oder Lehrern – reichten. Die Behörden entzogen die Arbeitsstelle manchmal schon bei einem Ausreiseantrag eines Familienmitgliedes. In seltenen Fällen wurden Ausreisewillige sogar verhaftet.
Trotzdem gestattete die DDR von 1961 bis 1988 insgesamt etwa 383.000 Menschen die legale Ausreise. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum verließen etwa 222.000 Menschen die DDR durch Flucht, Freikauf aus dem Gefängnis oder Nichtrückkehr von genehmigten Reisen. 1989, in dem Jahr, in dem die Ausreise aus der DDR freigegeben wurde, verließen etwa 344.000 Menschen die DDR.
Siehe auch: Republikflucht
