Außerehelicher Verkehr
Der Außereheliche Verkehr ist die geschlechtliche Beiwohnung zwischen zwei Menschen, die nicht verheiratet sind. Dies gilt auch, bei eingetragenen Partnerschaften, für gleichgeschlechtliche Beziehungen.
War in vergangenen Jahrzehnten der außereheliche Verkehr immer auch ein Scheidungsgrund, so ist dies durch den Wertewandel in der Gesellschaft und der damit einhergehenden Rechtsänderungen, heute nicht mehr so.
Der außereheliche Verkehr spielt heute nur noch eine emotionale Rolle.
Siehe auch: Außereheliche Beziehung
