Automobilsteuer (Schweiz)
Allgemeines
Die Automobilsteuer ist eine sogenannte Verbrauchssteuer.
Die Automobilsteuer wird auf Automobilen für den Personen- und Warentransport erhoben und beträgt 4% auf dem Warenwert oder das Entgelt.
Die Steuerbehörde ist die Eidgenössische Zollverwaltung.
Sie ist für den Vollzug des Automobilsteuergesetzes zuständig.
Gesetzliche Grundlagen
- Automobilsteuergesetz (AStG) vom 21. Juni 1996 (Stand am 1. Januar 1997)
- Automobilsteuerverordnung (AStV) vom 20. November 1996 (Stand am 1. Januar 1997)
Siehe auch
Automobilsteuer Kategorie: Steuerrecht
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