Automobilsteuer (Schweiz)

Allgemeines

Die Automobilsteuer ist eine sogenannte Verbrauchssteuer.

Die Automobilsteuer wird auf Automobilen für den Personen- und Warentransport erhoben und beträgt 4% auf dem Warenwert oder das Entgelt.

Die Steuerbehörde ist die Eidgenössische Zollverwaltung.

Sie ist für den Vollzug des Automobilsteuergesetzes zuständig.

Gesetzliche Grundlagen

Siehe auch

Automobilsteuer Kategorie: Steuerrecht

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See also: Automobilsteuer (Schweiz), Eidgenössische Zollverwaltung, Kraftfahrzeugsteuer, Automobilsteuergesetz, Verbrauchssteuer