B-Teilnehmer

Als B-Teilnehmer bezeichnet man bei einer Wählverbindung denjenigen Teilnehmer, der vom A-Teilnehmer angewählt wurde. Der B-Teilnehmer kann den Verbindungswunsch entweder annehmen und damit die Verbindung aufbauen oder ablehnen.

Bei einigen Diensten innerhalb eines öffentlichen Telefonnetzes (zum Beispiel bei einem R-Gespräch) muss ausnahmsweise der B-Teilnehmer die Kosten der Verbindung tragen.

See also: B-Teilnehmer, A-Teilnehmer, R-Gespräch, Teilnehmer (Kommunikationssystem), Telefonnetz, Wählverbindung