Baron
Baron (althochdeutsch (liber) baro "(freier) Mann") ist im modernen deutschen Sprachgebrauch in erster Linie eine Bezeichnung und die Anrede für Angehörige freiherrlicher Familien (Freiherren), als Titel gab es den Baron für Angehörige deutscher Familien allein im Zarenreich, die freiherrlichen Familien des Baltischen Adels Balten tragen daher zum Teil den Titel Baron. Als ehrerbietige oder schlicht höfliche Anrede wird der "Baron" aber auch in Österreich, Bayern und im katholischen Westfalen sowie in Norddeutschland verwendet, besonders für Mitglieder des Ur- und Landadels. Baron ist im Deutschen also zumeist kein selbstständiger Adelstitel wie zum Beispiel Graf, sondern lediglich die elegantere, lateinische und kürzere Form für den Freiherren. Daher heißt es in der Anrede:
- Baronin, Gemahlin der Freiherren (Freifrau).
- Baronesse, Tochter des Freiherren (Freiin).
Der Begriff "Baron" wird seit dem 13. Jahrhundert in Frankreich verwendet. Nach England kam der Titel im 14. Jahrhundert. Im Mittelalter sind die Barone die Vasallen mit großem Landbesitz und weitgehenden Rechten, die im Einzelfall der königlichen Gewalt die Stirn bieten können. Beim Begriff Baron schwingt diese Vorstellung von Unabhängigkeit noch mit (Bsp. : Industriebaron). Später wurde auch die Bezeichnung Baronet eingefügt. Seit dem 16. Jahrhundert gibt es die Bezeichnung Baron auch in Deutschland. Wenn der deutsche Kaiser eine Familie in den Freiherrenstand berief, durfte sie sich "Reichsfreiherr" nennen. Andere Landesfürsten konnten "nur" den Freiherrentitel vergeben.
Die Besitzungen eines Barons werden Baronie oder Baronat genannt.
Einige bekannte Titelträger
- Baron Münchhausen (eigentlich Hieronymus Freiherr von M.)
- Charles de Secondat, Baron de Montesquieu
- Pierre de Coubertin (Begründer der Olympischen Spiele)
- Friedrich de la Motte Fouqué (Baron Fouqué; dt. Dichter)
- Roter Baron
Siehe auch: Gerichtsbarkeit der Monarchie
