Barrierefreies Internet

Barrierefreies Internet bezeichnet Internet-Angebote, die sowohl von Menschen mit Behinderungen, aber auch von Benutzern ohne Behinderung oder mit altersbedingten Einschränkungen (z.B. Sehschwächen) oder automatischen Suchprogrammen uneingeschränkt genutzt werden können. Da dies aufgrund der unzähligen weichen, individuell geprägten Barrieren nicht vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von barrierearm oder zugänglich. Fachbegriff: Accessibility. Neben der Zugänglichkeit geht es beim Thema Accessibility auch um die Plattformunabhängigkeit - ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm als auch mit PDA, Handy, etc. nutzbar bleiben.

Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet. Es ist zu wenig bekannt, ob sich blinde und sehbehinderte Nutzer Webseiten per Software vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben lassen. Sie alle benötigen aber Internet-Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden.

Inhaltsverzeichnis

Internet-Techniken, die Barrieren darstellen

thumb|300px|Mittels verschiedener Geräte ist es auch körperlich Schwerbehinderten möglich, Computer zu benutzen.

Internet-Suchmaschinen indizieren das Netz mit Hilfe von Programmen, so genannten „Bots“. Diese Programme nehmen eine Seite ähnlich wie sehbehinderte Surfer wahr. Sie können in der Regel nur Text auswerten. Bilder, Animationen und ähnliches bleiben ihnen in den meisten Fällen verborgen. Als Faustregel gilt: Alles, was Sehbehinderten Probleme bereitet, ist auch für Robots (automatische Programme) ein Hindernis. Robots werden z.B. von Suchmaschinen verwendet, um ihre Indizes zu erstellen.

Eine Verallgemeinerung der Faustregel ist jedoch nicht möglich. Ein blinder Mensch wird möglicherweise noch eine Ausgabe über eine optionale Sprachausgabe erhalten. Ein Robot jedoch, der Töne nicht analysieren kann, wird dann keine Informationen indizieren können. Andersrum gibt es auch Beispiele, wo menschliche Blinde keine Informationen mehr bekommen, Robots aber doch noch etwas analysieren können (so zum Beispiel Strukturen oder Wasserzeichen innerhalb von Bildern).

Standards zur Barrierefreiheit

Um das Web barrierefreier zu machen wurde vom W3C die WAI (Web Accessibility Initiative) gegründet. Diese Initiative verabschiedet Standards wie zum Beispiel 1999 die "Web Content Accessibility Guidelines 1.0"

Europäische Union

In der EU gibt es 37 Millionen Menschen mit verschieden schweren Behinderungen, von leichten Behinderungen (Sehschwächen) bis hin zu schweren Behinderungen (wie Blindheit oder schweren Mehrfachbehinderungen). Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt stetig zu. Derzeit sind zirka 20 Prozent der Bevölkerung über 60 Jahre alt. Die e-Europe-Initiative (Dezember 1999) zur Informationsgesellschaft benennt als eines von zehn Zielen die Teilhabe aller, ungeachtet von Alter und Behinderung. Der Aktionsplan zu e-Europe gibt hierfür u. a. die folgenden Vorhaben an: Einführung der Richtlinien der Web Accessibility Initiative bis 2002 in der öffentlichen Verwaltung und Design-for-All-Standards bis 2003.

Deutschland

In Deutschland nutzen vier von fünf Menschen mit Behinderungen das World Wide Web. Zum 1. Mai 2002 ist das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27. April 2002 in Kraft getreten. In diesem Gesetz hat der Bund Regeln zur Herstellung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik für seine Verwaltung gesetzt. Dabei verpflichtet sich die Bundesverwaltung u.a., ihre Internet- und Intranet-Angebote (die öffentlich zugänglich sind) grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

Eine entsprechende Rechtsverordnung (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung - BITV) von Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung regelt die Maßgaben hierfür. Die Anlage 1 der Rechtsverordnung enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik (Server, Router, Protokolle), sondern listet Anforderungen auf, die sich an den Richtlinien der WAI orientieren. Der Bund führt zwei Prioritäts-Stufen mit insgesamt 14 Anforderungen und über 60 zu erfüllende Bedingungen auf. Für die Anpassung bestehender Angebote ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005 vorgesehen; neue Angebote haben die Regelungen sofort zu berücksichtigen.

Grundsätzlich richtet die BITV sich nur an Kommunen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die dem Bund untergeordnet sind. Einrichtungen und Körperschaften der Länder werden über eigene Landes-Gleichstellungsgesetze erfasst. Den Stand der Gesetzgebung der Länder listet ein Artikel zur Übersicht der Gleichstellungsgesetze auf Einfach-für-Alle.de auf. In der Regel orientieren sich die Ländergesetze an der BITV. Die BITV NRW findet man auf wob11.de unter [1].

Im "Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik" AbI haben sich Behindertenverbände, Forschungseinrichtungen, und andere zusammengeschlossen, um die Umsetzung der Barrierefreieheit im Internet zu fördern. AbI bietet auf dem Informationsportal WOB11 Informationen zum Thema barrierefreies Internet. Die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen haben am 3. Dezember 2003 in Berlin die besten deutschsprachigen, barrierefreien Websites mit dem BIENE-Award ausgezeichnet.

USA

Nach vorsichtigen Schätzungen gelten 39,1 Millionen US-Amerikaner (15 Prozent der Bevölkerung) als behindert. Die USA sind bezüglich der Einführung der Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung auf Bundes- und Einzelstaats-Ebene Vorreiter: Bereits 1990 wurde mit dem Americans with Disabilities Act (ADA) ein Behindertengleichstellungsgesetz erlassen, dessen Umsetzung vom Bundes-Justizministerium überwacht wird. Der 1998 erweiterte Abschnitt 508 des Rehabilitation Act bindet alle Bundesbehörden bezüglich ihrer Informationsangebote. Die hier durch eine unabhängige Bundeseinrichtung erarbeiteten Regelwerke wurden sogar in die Beschaffungsvorgaben aufgenommen und müssen von allen Firmen erfüllt werden, die an die Regierung Waren oder Dienstleistungen verkaufen.

Die meisten Einzelstaaten bieten ihre Internet-Angebote alternativ auch in einer "nur Text"-Version an oder erfüllen, wie beispielsweise Delaware, bereits vollständig alle Priorität-1-Anforderungen der WAI. Die eGovernment-Leitstelle von Delaware ist u.a. damit befasst, die Umsetzung der WAI-Richtlinien bei allen Verwaltungs-Angeboten des Staates zu befördern. Auch im kommunalen Bereich gibt es Beispiele. So erfüllt der Internet-Auftritt der Stadt Orlando (Florida) ebenfalls die WAI-Vorgaben der Priorität 1.

Siehe auch

Weblinks

Deutschland

Österreich

Schweiz

International

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See also: Barrierefreies Internet, 1. Mai, 1990, 1998, 1999, 2002, 2003, 2005, Aktion Mensch