Barrierefreiheit

„Barrierefreiheit“ bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen.

Hierbei reicht es nicht aus die Zugänglichkeit durch bestimmte Gruppen über alternativ angebotene Zugangswege zu gewährleisten, sondern fordert die Zugänglichkeit für alle Gruppen über denselben Zugangsweg. Dies ist die einzige Möglichkeit eine "Barrierefreiheit" zu schaffen, die trotz allem keine Benachteiligung für bestimmte Gruppen bietet.

Beispiel: Der Haupteingang eines Amtsgebäudes ist nur über eine Treppe zugänglich und damit für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar. Es ist nun nicht ausreichend bzw. gilt als barrierefrei, wenn der Zugang zum Gebäude über eine Rollstuhlrampe am Hintereingang oder am Nebengebäude gewährleistet ist. Hier würde für alle Rollstuhlfahrer (aber auch für Mütter mit Kinderwagen) ein größerer Zugangsweg entstehen als für einen Menschen ohne Behinderung. Damit ist die "Barrierefreiheit" im Sinne der Definition nicht erfüllt. ...

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