Baulast

Eine Baulast ist im deutschen Recht eine freiwillig übernommene, öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Über die Baulasten wird bei den Baubehörden ein Baulastenverzeichnis geführt. Die Baulasten sind nicht im Grundbuch verzeichnet.

In Bayern gibt es keine Baulasten und kein Baulastenverzeichnis. Die entsprechenden Verpflichtungen sind dort immer direkt im Grundbuch verzeichnet.

Baulasten genießen keinen öffentlichen Glauben, wenn also eine Baulast (versehentlich) nicht im Baulastenverzeichnis eingetragen ist, kann man daraus nicht ableiten, dass die Baulast nicht besteht.

Baulasten bilden unter Umständen erhebliche wertbeeinflussende Tatsachen. Die Ermittlung eventuell vorhandener Baulasten bildet daher einen wesentlichen Bestandteil jeder Wertermittlung.

Beispiele für Baulasten


Siehe auch : Themenliste Straßenbau



Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Baulast, Baulastenverzeichnis, Bayern, Grundbuch, Themenliste Straßenbau, Wertermittlung, Öffentlich-rechtlich