Baumeister

Baumeister ist eine alte Berufsbezeichnung für einen Planer und Leiter von Bauarbeiten aller Art. Baumeister ist die Bezeichnung für einen Beruf, der in dieser Form heute nicht mehr existiert. Bis in das 20. Jahrhundert hinein bezeichnete man so diejenigen Personen, die bei öffentlichen Neubauten sowohl die künstlerische als auch die technische und administrative Projektleitung hatten.

Bis in das 19. Jahrhundert waren die Fähigkeiten des Baumeisters für die Errichtung von Bauten ausreichend. Durch die zunehmende Komplexität des Bauwesens und die immer größer werdenden Ansprüche hinsichtlich Statik und Architektur entwickelten sich daneben die akademischen Berufe des Architekten und Bauingenieurs. Das Aufgabengebiet eines Baumeisters umfasste die heutigen Berufsfelder des Architekten, des Bauingenieurs als auch die eines Projektmanagers. Die Baumeister hatten auch verschiedene Bezeichnungen, in Berlin war Stadtbaurat üblich.

Inhaltsverzeichnis

Hofbaumeister

Ein Hofbaumeister ist ein an den Sitz eines regierenden Fürsten oder Herrschers (Hof) berufener, also ein von einem Landesherren mit der Planung und Durchführung öffentlicher Bauvorhaben betrauter Baumeister.

Bedeutende Träger dieses Titels und die hauptsächlichen Stätten ihres Schaffens waren:

Der Begriff Baumeister heute in Deutschland

In der Bundesrepublik ist der Begriff des Baumeisters inzwischen nicht mehr klar definiert und auch keine Berufsbezeichnung mehr. Er wird höchstens noch benutzt, um einen übergreifenden Begriff für Architekten und Bauingenieure zu haben. (vgl. den Berufsverband BDB = Bund deutscher Baumeister)

Der Begriff Baumeister heute in Österreich und der Schweiz

In Österreich und der Schweiz handelt es sich bei dem Begriff Baumeister immer noch um eine konkrete Berufbezeichnung. Während Architekten und Bauingenieure nur im planenden und kontrollierenden Bereich tätig sein dürfen, stellt der Baumeister den einzigen universell einsetzbaren Baufachmann dar.
Der Baumeister ist berechtigt:

Er ist weiters zur Projektentwicklung, -leitung und Projektsteuerung, zum Projektmanagement sowie zur Übernahme der Bauführung und im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung zur Vertretung seines Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.

Berühmte Baumeister

Siehe Auch

See also: Baumeister, 16. Jahrhundert, 1642, 1645, 1669, 1679, 1683, 1695, 1713, 1714