Baurecht
Baurecht ist ein mehrdeutiger Begriff. Je nach Zusammenhang kann damit bezeichnet werden:
- Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen
- privatem Baurecht - die Rechtsnormen des Zivilrechts, die für die Verträge gelten, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) und
- öffentlichem Baurecht - jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem
- Bauplanungsrecht - den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln; in Deutschland sind dies im wesentlichen die Vorschriften des Baugesetzbuches
- Bauordnungsrecht - den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z.B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften
- Das subjektive Recht ein Grundstück zu bebauen; damit ist die Situation gemeint, dass der oder die Bauwillige Eigentümer(in) des Grundstücks ist und alle öffentlich-rechtlichen Erfordernisse, die Voraussetzungen für die Errichtung des Baues sind, erfüllt sind und eine Baugenehmigung erteilt ist.
Baurecht bezüglich hoher Bauwerke: Luftverkehrshindernis, Flugsicherheitsbeleuchtung, Gefahrenfeuer
Literatur
Stefan Muckel: Kernwissen Öffentliches Baurecht. 3. Auflage, Thüngersheim 2002
Siehe auch: Bestandsschutz
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