Bauvorlageberechtigung

Genehmigungsplanungen für die Änderung bzw. Errichtung von Bauwerken müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der sich für deren Inhalt verantwortlich zeigt.

Bauvorlageberechtigt ist,

Näheres wird durch die jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.

See also: Bauvorlageberechtigung, Architekt, Architektenkammer, Bauordnungsrecht, Bautechniker, Bauwerk, Berufsbezeichnung, Entwurfsverfasser, Genehmigungsplanung, Ingenieurkammer