Bauwich
Bauwich ist die (regionale) Bezeichnung für den Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn oder nach vorne zur Straße, den die Bauordnung des Bundeslandes vorschreibt. Er dient dem Brandschutz und der Abwehr sonstiger Gefahren.
In locker verbautem Gebiet beträgt der Bauwich meist 3 bis 5 Meter. In vielen Dörfern ist er nur eine schmale, begehbare Zeile zwischen benachbarten Hauswänden, deren Name je nach Region variiert.
In einigen Ländern und Städten ist der Begriff entfallen (siehe auch Abstandsflächen, Grenzabstand). Bei gekuppelter Bauweise entfällt der Bauwich auf jeweils einer Seite der Gebäude.
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