BayEUG

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (abgekürzt BayEUG) regelt, nachdem im Bereich des Schulrechts die Gesetzgebungszuständigkeit bei den Ländern liegt, auf der Grundlage der Art. 128 - 137 der Verfassung des Freistaates Bayern das Schulrecht für die öffentlichen und privaten Schulen in Bayern.

Das BayEUG enthält unter anderem Regelungen über:

Weblinks

Gliederung und Text des BayEUG

See also: BayEUG, Bayern, Bundesland (Deutschland), Elternvertretung, Erziehungsberechtigter, Lehrerkonferenz, Lehrplan, Leistungsbeurteilung (Schule), Ordnungswidrigkeit, Privatschule