Bebauungsplan

Der Begriff Bebauungsplan hat in Deutschland und Österreich ähnliche, aber nicht deckungsgleiche Bedeutungen.

Inhaltsverzeichnis

In Deutschland:

Innerhalb der kommunalen Bauleitplanung ist der Bebauungsplan das Ergebnis der konkreten, kleinräumigen Planung, der in der Regel für ein kleines Teilgebiet, höchstens für einen Stadtteil aufgestellt wird, gelegentlich auch nur für ein einziges Grundstück. Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, heraus entwickelt werden. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan trifft der Bebauungsplan rechtsverbindliche Regelungen für die Bodennutzung (§ 10 Baugesetzbuch). Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken wirken dadurch, dass sie beim Baugenehmigungsverfahren für einzelne Bauvorhaben zwingend zu beachten sind.

Innerhalb der Bebauungspläne wird noch einmal unterschieden:

Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung gibt es eine auf dem Baugesetzbuch gegründete Rechtsverordnung, die bestimmte Gebietstypen mit ihren jeweiligen, zulässigen Nutzungen festlegt (z.B.: Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete oder Gewerbegebiete)

Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach dem Baugesetzbuch (Bundesrepublik) sind Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände möglichst frühzeitig über die allgmeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern und Änderungsvorschläge einzureichen. Die eingebrachten Stellungnahmen sind mit anderen Interessen abzuwägen, bevor der Plan von der Gemeinde als Satzung beschlossen werden kann. Das Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes läuft i.d.R. über zwei Stufen:

Ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen zur Planung aufzufordern.

In Österreich:

Verordnung der Gemeinde, die festlegt, wie jedes Grundstück im Bauland, teilweise darüber hinaus, bebaut werden kann; legt insbesondere die zulässigen Bauweisen, Bauhöhen, Baulinien und Verlauf und Breite der Verkehrsflächen fest. Basiert auf dem Flächenwidmungsplan.

Siehe auch

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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</div> Kategorie:RaumplanungKategorie:Baurecht Kategorie:Kommunalpolitik

See also: Bebauungsplan, Baugenehmigung, Baugesetzbuch, Bauleitplanung, Dorfgebiet, Flächennutzungsplan, Flächenwidmungsplan, Frankfurt am Main, Gebietscharakter