Bedingung (Philosophie)
Die Bedingung bezeichnet
- einen objektiven Sachverhalt beziehungsweise eine gedankliche Widerspiegelung eines Sachverhalts in Form einer Aussage,
- von dessen Existenz beziehungsweise von deren Gültigkeit die Existenz eines anderen Sachverhalts
- beziehungsweise die Gültigkeit einer anderen Aussage abhängt oder
- dessen Existenz beziehungsweise deren Gültigkeit die Existenz eines anderen Sachverhalts beziehungsweise
- die Gültigkeit einer andere Aussage nach sich zieht.
Das von der Bedingung Abhängige oder Bestimmte heißt das Bedingte.
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Definition der Bedingtheit
In der objektiven Realität gibt es keine Erscheinungen, die nicht durch andere bedingt wären und nicht selbst als Bedingung für andere aufträten. Die allgemeine Bedingtheit der Erscheinungen ist eine Folge des universellen Zusammenhangs der materiellen Welt und der Bewegung als der Daseinsweise der Materie.
Unterschied zwischen Bedingung und Ursache
Der Begriff der Bedingung ist nicht identisch mit dem der Ursache. In der Geschichte der Philosophie wurden im Wesentlichen zwei entgegensetzte Ansichten über das Verhältnis von Bedingung und Ursache vertreten. Die eine trennt die Bedingung von der Ursache absolut. Eine Bedingung könne nicht Ursache sein, und eine Ursache sei keine Bedingung. Eine solche absolute Abgrenzung von Bedingung und Ursache findet man zum Beispiel bei Platon: Ursachen können nur die Ideen, die Seele und die Vernunft sein, während Bedingungen stets materielle Dinge seien.
In der anderen Auffassung werden Bedingung und Ursache oft einander gleichgesetzt. So reduziert etwa der Mechanizismus des 17. Jahrhunderts beziehungsweise 18. Jahrhunderts Bedingungen auf Ursachen (Determinismus) und sieht in der Natur "nichts als eine unermessliche Kette von Ursachen und Wirkungen"(Holbach). In umgekehrter Weise werden Bedingung und Ursache vom Konditionalismus identifiziert. Dieser negiert die objektive Existenz von Ursachen und anerkennt nur Gesamtheiten von gleichwertigen Bedingungen. In der materialistischen Dialektik werden beide extreme Auffassungen negiert über das Verhältnis von Ursache und Begingung - ihre absolute Trennung wie auch ihre Identifizierung - durch die Lehre von der Kausalität als eines Momentes der universellen Wechselwirkung (siehe objektiver Zusammenhang).
Der unterschiedliche Begriffsumfang von Ursache und Bedingung
Der Umfang des Begriffs der Bedingung ist weiter gefasst als der des Begriffs der Ursache. Die Ursache ist eine bestimmte Art von Bedingung, während nicht jede Bedingung als Ursache auftritt. Das ist auch logisch ersichtlich.
Der Bedingungszusammenhang wird durch die Wenn-so-Beziehung ausgedrückt, aber nicht jede Wenn-so-Beziehung bringt einen kausalen Zusammenhang zum Ausdruck.
Beispiel:
In der Aussage "Wenn ein Dreieck in der Ebene gleichwinklig ist, so ist es gleichseitig" wird eine Bedingung, jedoch nicht die Ursache der Gleichseitigkeit eines Dreiecks angegeben.
Arten von Bedingungen
Nach der Art des Zusammenhangs zwischen Bedingung und Bedingtem können folgende Arten von Bedingungen unterschieden werden:
1. Die notwendige Bedingung
reale Form der notwendigen Bedingung
Eine objektive Bedingung A heißt notwendig, wenn ohne ihre Realisierung die Existenz der durch sie bedingten Erscheinung B unmöglich wird.
Ist also die notwendige Bedingung A nicht erfüllt, so existiert auch B nicht. Umgekehrt bedeutet die Realisierung von A noch nicht die die Existenz von B.
A bestimmt nicht die wirkliche Existenz von B, sondern seine Möglichkeit.
Zur Verwandlung der Möglichkeit in Wirklichkeit sind in diesem Fall noch andere Bedingungen notwendig.
logische Form der notwendigen Bedingung
In logischer Beziehung bedeutet die notwendige Bedingung, dass von der Aussage B auf die Aussage A geschlossen werden kann: B impliziert A (B -> A). Aus der Falschheit von A, was der Nichtrealisierung der notwendigen Bedingung entspricht, folgt die Falschheit von B, was dem Nichteintreten des durch B symbolisierten Ereignisses entspricht.
Aus der Wahrheit von A folgt hingegen noch keineswegs die Wahrheit von B.
2. Die hinreichende Bedingung
reale Form der hinreichenden Bedingung
Eine objektive Bedingung A heißt hinreichend, wenn ihre Realisierung die Existenz der durch sie bedingten Erscheinung B mit Notwendigkeit nach sich zieht.
Dagegen sagt die Existenz von B noch nichts über die Realisierung der für B hinreichenden Bedingung A aus. Denn B kann nicht nur von A, sondern je nach dem konkreten Fall auch von A1, A2 und anderen hervorgerufen werden.
Beispiel:
Fällt beispielsweise Licht von der Wellenlänge 670 nm auf die Netzhaut eines normalsichtigen Menschen, so entsteht bei ihm die Empfingung "rot". Das Vorhandensein dieses Lichts ist eine hinreichende Bedingung für die Entstehung dieser Empfindung. Nun kann die Empfindung "rot" aber auch noch auf andere Weise eintreten, zum Beispiel durch eine bestimmte mechanische Reizung der Netzhaut.
logische Form der hinreichenden Bedingung
In logischer Beziehung bedeutet die hinreichende Bedingung, dass von der sie symbolisierenden Aussage A auf die Aussage B geschlossen werden kann: A impliziert B ( A -> B). Aus der Wahrheit der Aussage A folgt hier die Wahrheit von B, aus der Falschheit von A hingegen noch nicht die Falschheit von B.
3. Die notwendige und hinreichende Bedingung
reale Form der notwendigen und hinreichenden Bedingung
Das Auffinden von notwendigen und hinreichenden Bedingungen allein bildet nur den ersten Schritt in der Erkenntnis gesetzmäßiger Zusammenhänge. Kennt man lediglich eine hinreichende Bedingung, so weiß man nicht, ob nicht vielleicht noch andere Bedingungen existieren, die ebenfalls hinreichend sind.
Sind dagegen nur notwendige Bedingungen bekannt, dann weiß man einzig und allein, wann das betreffende Ereignis nicht eintritt. Der nächste Schritt in der Erkenntnis ist das Aufsuchen von Bedingungen, die sowohl hinreichend als auch notwendig sind.
Eine Bedingung A heißt dann notwendig und hinreichend für die von ihr bedingte Erscheinung B, wenn ohne ihre Realisierung die Existenz von B unmöglich ist und ihre Realisierung die Existenz von B mit Notwendigkeit nach sich zieht.
Im Falle der notwendigen und hinreichenden Bedingung besteht ein symmetrisches notwendiges Abhängigkeitsverhältnis zwischen A und B.
logische Form der notwendigen und hinreichenden Bedingung
In logischer Beziehung bedeutet die notwendige und hinreichende Bedingung, dass von der Aussage A auf die Aussage B und von der Aussage B auf die Aussage A geschlossen werden kann, das heißt A impliziert B und B impliziert A :
Nach den Regeln derAussagenlogik gewinnt man daraus die Äquivalenz A <=> B.
Beispiel:
Die notwendige und hinreichende Bedingung dafür, dass eine Zahl a eine ganze Zahl ist, besteht darin dass a² = n² ist, wenn n eine natürliche Zahl ist.
Denn: wenn a eine ganze Zahl ist, so ist ihr Quadrat dem einer natürlichen Zahl gleich (a² = n²), das heißt a ist eine ganze Zahl.
4. Begleitbedingungen
Unter Begleitbedingungen sind Bedingungen zu verstehen, von denen eine Erscheinung zufällig, unwesentlich abhängt. Die Begleitbedingungen haben keinen Einfluss auf den Inhalt, das Wesen der gegebenen Erscheinung oder des gegebenen Prozesses, sondern sie bestimmen deren konkrete Erscheinungs- beziehungsweise Existenzformen.
siehe auch: Voraussetzung, Zusammenhang, Ursache, Kausalität, Gesetz
