Begründung (Logik)

Die Begründung bezeichnet den Teil eines Urteils, in dem die Bedingung widergespiegelt wird, von der die Wahrheit der Folge abhängt.

Aus der Wahrheit der Begründung folgt logisch die Wahrheit der Folge. In dem Urteil

"Wenn man Wasserstoff erwärmt, so beginnt sich sein Volumen zu vergrößern"

ist z.B. der erste Teil die Begründung und der zweite Teil die Folge. Wenn es wahr ist, dass Wasserstoff erwärmt wird, dann folgt daraus die Wahrheit der Folge, dass das Volumen des Wassertsoffs größer zu werden beginnt.

Die Falschheit der Begründung bedingt jedoch nicht die Falschheit der Folge. Wenn es falsch ist, dass Wasserstoff erwärmt wurde, dann kann man daraus nicht den Schluss ziehen, dass das Volumen des Wasserstoffs sich nicht vergrößert. Das Volumen des Wasserstoffs kann sich aus anderen Gründen vergrößern.

In der Umgangssprache versteht man unter Begründung die Ausgangsbedingung, die Voraussetzung für die Existenz einer Entscheidung oder eines ganzen Systems von Entscheidungen.

siehe auch Bedingtheit, Begründetheit (Logik)

See also: Begründung (Logik), Bedingtheit, Begründetheit (Logik)