Beichte

Die Beichte ist das mündliche Eingeständnis einer schuldhaften Verfehlung, gewöhnlich während eines Gesprächs unter vier Augen mit einem Beichtvater. Die Beichte kann in verschiedenen Formen bei vielen Religionen und auch im Alltag abgelegt werden. Es handelt sich dabei um eine Art von Aufarbeitung von belastender Vergangenheit.

In christlichen Kirchen unterscheidet sich die Beichte dadurch von anderen Seelsorgegesprächen, dass sie auf eine formelle Sündenvergebung hinzielt, gewöhnlich mit den Worten Deine Sünden sind dir vergeben oder Ich spreche dich los von deinen Sünden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Beichte entwickelte sich neben dem öffentlichen Sündenbekenntnis in der frühen Kirche als Privatbeichte, die oft bei Einsiedlern oder Mönchen stattfand, die sehr differenziert auf den Einzelnen eingehen konnten.

Erst etwa vom 9. Jahrhundert an wurde diese Form der Beichte eine feste kirchliche Institution, die in der katholischen und orthodoxen Kirche zu den sieben Sakramenten gezählt wird.

Orthodoxe Kirche

Die orthodoxe Kirche praktiziert die regelmäßige Beichte und zählt sie zu den Sakramenten. Die meisten Orthodoxen sehen eine kürzlich abgelegte Beichte als Voraussetzung für den Empfang der Eucharistie an; einige der strikteren Kirchen geben die Eucharistie ausdrücklich nur an Gläubige aus, die am Vorabend gebeichtet haben.

Die Beichte wird nach orthodoxem Verständnis an Christus/Gott abgelegt, im Beisein eines Priesters; nicht umgekehrt. Beichtstühle sind nicht üblich, gewöhnlich wird sich der Beichtende in einem Privatraum seines Beichtvaters einer Christus-Ikone zuwenden und so seine Beichte ablegen, wobei der daneben kniende Priester durch Gebete und Fragen helfen soll.

Viele Orthodoxe ziehen es vor, einen anderen Priester als den ihrer Ortsgemeinde als Beichtvater aufzusuchen; dabei soll der Beichtvater aber nicht von Beichte zu Beichte gewechselt werden. Wenn es ein Kloster in der Nähe gibt, werden sich viele auch an einen Mönch als Beichtvater wenden. Da die meisten orthodoxen Mönche keine geweihten Priester sind, wird der Mönch in diesem Fall zum Abschluss einen ihm bekannten Priester hinzuholen, der dann die Lossprechung vollzieht.

Die altchristliche Form der Beichte vor der ganzen Gemeinde wird heute nur noch selten geübt; jedoch manchmal noch im Falle von Erwachsenentaufen, wenn der Täufling es wünscht.

Katholische Kirche

Voraussetzungen

In der katholischen Kirche versteht man unter Beichte entweder das Sündenbekenntnis als solches oder den Gesamtvorgang der Spendung des Bußsakramentes. Für die gültige Beichte müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein: Gewissenserforschung, Reue, guter Vorsatz, Bekenntnis und Wiedergutmachung.

Somit können Pönitenten bei folgenden Kriterien keine Lossprechung bekommen:

Lossprechung

Wesentlich bei der Beichte ist die sakramentale Absolution (Lossprechung), die in der katholischen Kirche nur durch einen geweihten Priester in Gegenwart des Pönitenten (d.h. des Beichtenden) erteilt werden kann (Telefonbeichte und Internet-Beichte sind nicht erlaubt). Einige Sünden, welche mit einer dem Apostolischen Stuhl reservierten Exkommunikation verbunden sind, können nur nach Rückfrage (Rekurs) des Beichtvaters beim zuständigen hierarchischen Vorgesetzten losgesprochen werden. Im Fall der Abtreibung haben gemäß Beschluss der Österreichischen und Deutschen Bischofskonferenz alle Beichtväter die Vollmacht zur Absolution auch von der damit verbundenen Exkommunikation. Die Lossprechungsformel lautet: Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus, die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Der Pönitent antwortet mit "Amen".

Laienbeichte

Neben der sakramentalen Beichte kennt die katholische Kirche auch die sogenannte Laienbeichte, die etwa von Thomas von Aquin ausdrücklich empfohlen wird. Sie ersetzt nicht die sakramentale Beichte und führt nicht zu einer Vergebung der Sünden. Insbesondere bei schweren Sünden ist die sakramentale Beichte notwendig. Die Wirkung der Laienbeichte besteht beispielsweise in einer erweiterten Gewissenserforschung, sie kann die Reue über Sünden vergrößeren und eine sakramentale Beichte vorbereiten. Sie kann eine sinnvolle Ergänzung sein, ist aber wenig bekannt und wird deswegen kaum praktiziert.

Evangelische Kirche

Martin Luther wandte sich zwar energisch gegen jede persönliche Leistung zur Sündenvergebung (sämtliche Sünden beichten, Ablass, etc.), befürwortete aber die persönliche Beichte. Er beichtete selbst regelmäßig, in schwierigen Zeiten sogar täglich.

  1. Erkenntnis der Schuld
  2. wahre Reue = contrio cordis
  3. Bekenntnis der Schuld = confessio oris (= Ohrenbeichte)
  4. Wiedergutmachung = satisfactio operum
  5. Zuspruch der Vergebung = absolutio
  1. Ist eine Wiedergutmachung überhaupt möglich? Luther sagt "nein" und verweist auf den "stellvertretenden Tod Jesu" und begründet damit seine "sola gratia"
  2. Weil er diese satisfactio operum ablehnt, nimmt er einen gewaltigen Kampf mit der RKK auf und bekämpft den Ablasshandel
  3. Dieser Ablasshandel war eigentlich entstanden, weil in der Beichtpraxis an die Stelle der Wiedergutmachung eine Ersatzleistung gefordert wurde, die dann auch im Kauf von Ablasszetteln bestehen konnte und in der Praxis als KAUF der Vergebung propagiert wurde.
  4. Diese satisfactio operum hatte ursprünglich ihren Sinn darin, daß sie ein Zeichen echter Reue darstellte: Der Beichtende sollte irgendwie deutlich machen, dass seine Reue ernst war (so wie wir noch heute bei einer Versöhnung vielleicht einen Blumenstrauss oder auch ein wertvolles Geschenk mitbringen,um dem Betroffenen zu zeigen, wie leid uns unsere Tat tut, aber deswegen nicht glauben, wir hätten unsere Schuld "bezahlt")


In vielen evangelischen Kirchen ist ein Sündenbekenntnis mit Zuspruch der göttlichen Vergebung Teil der Abendmahlsliturgie - die Einzelbeichte ist nur ein seelsorgerliches Angebot, das in neuerer Zeit eher selten in Anspruch genommen wird.

Auch in evangelikalen Gruppen gibt es oft eine Art Beichte in Form eines Sündenbekenntnisses vor einem Seelsorger, der die Vergebung zuspricht, manchmal anlässlich der Bekehrung, mancherorts auch als regelmäßige spirituelle Praktik. Dieser Seelsorger muss jedoch kein Geistlicher sein. (Laienbeichte)

Beichtgeheimnis

In allen Kirchen kennt man das Beichtgeheimnis: der Beichtvater ist zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet über alles, was in der Beichte zur Sprache kam; auch gegenüber sämtlichen staatlichen Stellen. Er darf auch niemanden auf eine frühere Beichte ansprechen. Wenn er in der Beichte von einem schweren Verbrechen erfährt, wird er den Beichtenden normalerweise auffordern, sich zu stellen, und dies sogar eventuell zu einer Voraussetzung für die Lossprechung machen; die Entscheidung bleibt aber beim Beichtenden. In den meisten Staaten ist das Beichtgeheimnis auch staatlicherseits voll anerkannt, sodass zum Beispiel ein Lauschangriff auf einen Beichtstuhl strikt verboten ist.

Beichtspiegel

Ein Beichtspiegel ist eine Liste möglicher Sünden, oft anhand der zehn Gebote, zur Hilfe als Vorbereitung auf die Beichte.

Siehe auch

See also: Beichte, 9. Jahrhundert, Abendmahl, Ablass, Absolution, Beichtgeheimnis, Beichtspiegel, Bekehrung, Christus, Einsiedler