Bemessungsfahrzeug
Für Verkehrswege wird jeweils ein Bemessungsfahrzeug festgelegt. Dies ist das Fahrzeug, das den Verkehrsweg mit der geplanten Geschwindigkeit befahren kann.
Dabei sind zu unterscheiden:
- Bemessung nach Gewicht / Achslast für Brücken und Fahrbahnbefestigungen.
- Bemessung nach Ausdehnung für Höhen und Breiten
- Bemessung nach Fahrgeometrie für Kurvenradien und Schleppkurven
Für öffentliche Straße gilt meist das max. zulässtige Fahrzeug nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Für kleinere Straßen wird oft das Feuerwehr- oder Müllfahrzeug als maßgebend angesetzt. Wenn der Verkehrsweg nicht für alle KFZ befahrbar ist, muss der Baulastträger dies durch Beschilderung anzeigen. Für Sonderrouten von Schwertransporten oder Militärtransporten gelten Einzelfallregelungen.
