Beratungsprotokoll
| Dieser Artikel bedarf einer Überarbeitung. Eine Begründung befindet sich in der Regel auf der Diskussionsseite. Wenn du Lust hast, verbessere den Artikel und entferne anschließend diesen Baustein. |
Das Beratungsprotokoll ist ein Hilfsmittel zur Dokumentation von Beratungsgesprächen bei der Vermittlung von Versicherungen und Geldanlagen.
Mit einem Beratungsprotokoll soll die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Mitteilungs- und Beratungspflichten festgehalten werden. Grundlage für derartige Pflichten ist die EG-Vermittlerrichtlinie, die in Art. 12 und 13 Informations- und Auskunftspflichten vorsieht und die Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende gesetzliche Regelungen über solche Pflichten bis 15. Januar 2005 zu erlassen. Die Richtlinie ist bisher von der Bundesrepublik Deutschland nicht fristgerecht umgesetzt worden.
Im Beratungsprotokoll wird festgehalten, was der Kunde wünscht, was ihm fehlt und was er tatsächlich annimmt.
Weblinks
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
</div>
