Berthold von Henneberg
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Berthold von Henneberg (1442-1504) war Erzbischof von Mainz und Reichsreformer.
Zur Person: Geboren 1442 als 12. Kind des Grafen Georg von Henneberg; bereits mit jungen Jahren Dompfründe in Straßburg, Köln, Bamberg. Danach Studium in Erfurt und Padua, Schüler des Nikolaus von Kues; ab 1467 Tätigkeit am Hof des Kaisers - ab 1464 erhält er eine Sacerdotalpfründe in Mainz, zunächst als Domcellar, dann ab 1472 im Domkapitel, ab 1475 als Nachfolger von Richard von Steins: Domdekan - diplomatische und kaiserliche Aufträge für Adolf II. von Nassau; während der zweiten Amtszeit des Isenburgers hält er sich als Parteigänger Adolfs II. v.a. in Rom auf; Rückkehr in das 8er-Kollegium zur Ausübung der Regierungsgeschäfte für den minderjährigen Administrator Adalbert von Sachsen - 20. Mai 1484 einstimmige Wahl zum Erzbischof, Konfirmation durch Innozenz VIII. am 20. September 1484, Weihe durch den Wormser Bischof Johann von Dalberg am 13. März 1485 in Mainz → Führer der deutschen Reichstände, juristisch gebildet, diplomatisch geschickt, ehrlicher und mutiger Repräsentant des aufstrebenden Adels mit Bewusstsein für reichspolitische Verantwortung
Die Reformtätigkeit Bertholds: 1. innerkirchlich und landesherrlich: „Mittelalterliche Denkweise ↔ Humanismus
- Förderer der herkömmlichen Frömmigkeit - Organisatorische Neustrukturierung: Zentralisierung und Kontrolle - Bücherzensur, Förderung der Universität - Provinzialsynoden 1487 u. 1499: vs. „Türkenzehnt“ Innozenz VIII, Gravamina, Klerusreform → Beharrung auf geltenden Rechtsgrundlagen: Restauration ↔ Modernisierung
2. reichspolitisch: „viel Verhandlung, wenig Ergebnis“ ? - Gefahr für das Reich (v.a. außenpolitisch) durch Zerstrittenheit der Stände → Fremdherrschaft - Stärkung des Reich durch Gültigkeit der Reichstagsbeschlüsse: Aufbau einer Exekutive als ständige Institution (Kurverein), Ausbau des Reichstag zu einer geschlossenen Organisation der ständischen Interessenvertretung gegenüber dem Kaiser → Schlüsselstellung des Mainzer Erzbischof als Erzkanzler
1484 Forderung nach Landfrieden
1486 Reformpläne vor Reichstag, zwar vertagt aber: 10-jähriger Landfriede, Bestätigung der Reichskanzlei, Belehung mit der Stadt Mainz → Mitwirkung an der Krönung Maximilians I.
1493 nach dem Tode Friedrich III.: Übernahme der Reichskanzlei, Gegensatz der Reformziele: Mitwirkung der Stände ↔ Zentralgewalt
1495 Reichstag Worms - Erneute Forderung nach Reichreform (als Bedingung für Reichshilfe), Reichsgericht, Landfriede → langwierige Verhandlungen: - Ergebnis: Reichskammergericht, Ewiger Landfriede und „Handhabung Friedens und Rechts“ als Vertrag zwischen König und Ständen
1497 Vereinigung der Stände zur Erhaltung der Wormser Beschlüsse wegen Missachtung durch Maximilian: Hofratsordnung, gemeiner Pfennig
1500 Reichsregiment - als ständische Regierungsform des Reich, Motive: Reichstag unbrauchbar und mangelndes Interesse des Kaisers - bestehend aus Kaiser und 20 Mitgliedern → alle Regierungsgewalt, Beschlüsse im Namen des Kaisers (inkl. Siegel), Majoritätsprinzip, kein Einspruchrecht des Kaisers → Position des Kaisers: nur noch Ehrenvorrang - Problematisch: Außenpolitik, Finanzierung, Interesse der Stände
1502 Reichsregiment in Auflösung, Abreise der Räte aus Augsburg → kgl. Reichsregiment und kgl. Partei unter den Ständen
1503 Wiederbelebung des Kurfürstenvereins als letzte Option, 1504 Tod Bertholds
1505 Reichstag Köln - Scheitern des kgl. Reichsregiments - Aufhebung des Augsburger Reichregiments
→ Problem: Gemeinsamkeit der Stände als Basis, fehlende Autorität des Kaisers, gegenseitige Behinderung von Erzkanzler und Kaiser → Prägung der Mainzer Rechtsposition durch maßgebliche Mitwirkung Bertholds an wichtigen verfassungspolitischen Errungenschaften: Ewiger Landfriede, Reichskammergericht, „Gemeiner Pfennig“, Reichsregiment → Kreisverfassung → Festigung der rechtlich-institutionellen Basis durch Reform der Reichsverfassung: Einfluss der kurfürstlichen Beratungen auf den Reichstag, Vermittlerrolle des Erzkanzlers
Literatur:
- Bader, Karl Siegfried: kaiserliche und ständische Reformgedanken in der Reichsreform des endenden 15. Jahrhunderts, in: Historisches Jahrbuch Jg. 73, 1953, S. 74-94.
- Hartung, Fritz: Berthold von Henneberg, Kurfürst von Mainz, in: HZ 103, 1909, S. 527-551.
- Hühns, Erik: Theorie und Praxis in der Reichsreformbewegung des 15. Jahrhunderts, Nikolaus von Cues, die Reformatio Sigismundi und Berthold von Henneberg, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt-Universität Berlin, gesellschafts- und sprachwissenschaftliche Reihe Heft 1, 1951/52, S. 17-34.
- Jürgensmeier, Friedhelm: Das Bistum Mainz: von der Römerzeit bis zum II. Vatikanischen Konzil, Frankfurt a. M., 1988.Jürgensmeier, Friedhelm (Hrsg.): Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte, Bd. 6, Neuzeit und Moderne Teil 1. Würzburg, 2002.
- Ziehen, Eduard: Frankfurt, Reichsreform und Reichsgedanke 1486 -1505, Historische Studien, Heft 371, 1940
- Ziehen, Eduard: Mittelrhein und reich im Zeitalter der Reichsreform 1356 -1504, 2 Bd., Frankfurt a.M., 1937.
| Vorgänger Adolf III. von Sachsen | Erzbischof von Mainz 1484-1504 | Nachfolger Jakob von Liebenstein |
Henneberg, Berthold von Henneberg, Berthold von Henneberg, Berthold von
