Berufsbezeichnung

Eine Berufsbezeichnung benennt einen Beruf. Jeder Beruf beinhaltet auch Tätigkeitsüberbegriffe, z.B. Sachbearbeiter, Techniker, Handwerker. In Personalunion können auch mehrere Funktionen ausgeübt werden, z.B. "Abteilungsleiter Forschung, Betriebsratsmitglied und Beauftragter für Arbeitschutz".

Führung von Berufsbezeichnungen

Eine Berufsbezeichnung kann führen, wer einen Beruf a) ausübt (auch beurlaubt, arbeitsunfähig, suspendiert) oder b) erlernt hat und dauerhaft nicht mehr ausübt.

Personen in der Ausbildung oder im Ruhestand dürfen eine Berufsbezeichnung nur führen, wenn diese mit einem entspr. Zusatz versehen ist. In Deutschland wird zwischen der Führung von Berufsbezeichnungen und der Führung von Titeln unterschieden. Einschlägig ist z.B. die Strafvorschrift § 132a StGB

Geschützte Berufsbezeichnungen und Funktionen

Das Tragen von inländischen oder ausländischen Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen (und ggfs. jeweils damit verwechselt werden können) in der Öffentlichkeit oder das unbefugte Handeln als Amtsperson (Amtsanmaßung), wobei es unerheblich ist, ob dabei eine Uniform getragen wird, ist ebenfalls in Deutschland strafbar.

Nicht geschützte Berufsbezeichnungen

N.B. Unberechtigt geführte Berufsbezeichnung in Verbindung mit einer Tätigkeit (Geschäftstätigkeit, Bewerbung, Berufs-/Funktionsausübung u.ä.) stellen einen Betrug dar!

Siehe auch: Liste von Berufen, Berufswissenschaft, Berufssoziologie, Unehrliche Berufe, Berufsbildungsgesetz, Anrede

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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Beurteilung: 50px|Deutschlandlastig Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Hilf dabei, den Artikel zu verallgemeinern.

See also: Berufsbezeichnung, Abzeichen, Amtsanmaßung, Amtsbezeichnung, Amtskleidung, Anrede, Anwalt, Apotheker