Berufsbezeichnung
Eine Berufsbezeichnung benennt einen Beruf. Jeder Beruf beinhaltet auch Tätigkeitsüberbegriffe, z.B. Sachbearbeiter, Techniker, Handwerker. In Personalunion können auch mehrere Funktionen ausgeübt werden, z.B. "Abteilungsleiter Forschung, Betriebsratsmitglied und Beauftragter für Arbeitschutz".
Führung von Berufsbezeichnungen
Eine Berufsbezeichnung kann führen, wer einen Beruf a) ausübt (auch beurlaubt, arbeitsunfähig, suspendiert) oder b) erlernt hat und dauerhaft nicht mehr ausübt.
Personen in der Ausbildung oder im Ruhestand dürfen eine Berufsbezeichnung nur führen, wenn diese mit einem entspr. Zusatz versehen ist. In Deutschland wird zwischen der Führung von Berufsbezeichnungen und der Führung von Titeln unterschieden. Einschlägig ist z.B. die Strafvorschrift § 132a StGB
Geschützte Berufsbezeichnungen und Funktionen
- Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, (Mediziner), (Heilpraktiker), Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Apotheker, Lebensmittelkontrolleur, Jagdaufseher, Jagdschutzbeauftragter, Fischereiaufseher, Beamter, Soldat der Bundeswehr
- Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt, Anwalt, Fachanwalt, Patentanwalt, Rechtsbeistand, Notar, Ingenieur,
- Wirtschaftsprüfer, (vereidigter) Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter
- öffentlich bestellter Sachverständiger
- Redakteur
- Architekt
- Bestimmte berufliche Funktionen und Qualifikationen
- Jegliche inländische und ausländischen Amts- und Dienstbezeichnungen (z.B. Oberst, Steuerfahnder, Staatsanwalt, Richter, Bundespräsident) und Funktionsbezeichnungen (z.B. Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft)
- jegliche inländische und ausländische akademische Grade (z.B. Professor, nicht anerkannte ausländische akademische Grade, die ohne Zusatz der verleihenden Universität geführt werden)
- jegliche inländische und ausländische Titel und öffentliche Würden
- Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen (Insignien) und anderer Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- Jegliches unberechtigte Führen des Attributs "staatl. gepr."/"examiniert".
Das Tragen von inländischen oder ausländischen Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen (und ggfs. jeweils damit verwechselt werden können) in der Öffentlichkeit oder das unbefugte Handeln als Amtsperson (Amtsanmaßung), wobei es unerheblich ist, ob dabei eine Uniform getragen wird, ist ebenfalls in Deutschland strafbar.
Nicht geschützte Berufsbezeichnungen
- Lehrbeauftragter, Wissenschaftler, Privatlehrer, Nachhilfelehrer, Mentor, Privatgelehrter, Gelehrter, Forscher
- Pädagoge (sofern ohne Zusatz wie z. B. Diplom-Pädagoge),
- Lektor, Journalist
- Künstler, Maler, Bildhauer, Musiker, Dirigent, Schriftsteller, Literat, Dichter, Poet
- Detektiv, Privatdetektiv, Ermittler, Personenschützer
- Jurist
- Sachverständiger (s.a. oben), Gutachter
- Pilot, Flugkapitän, Kapitän (ohne Zusatz "zur See"), Matrose, Kraftfahrer, Lokführer, Weltumsegler, Segellehrer
- Freischärler, Milizionär, Fremdenlegionär
- Unternehmensberater, Versicherungsberater, Versicherungsvertreter, Berater
- Genealoge, Ahnenforscher, Heraldiker
- Audiometrist, Heilerziehungshelfer, Mototherapeut, Arzthelfer, Zahnarzthelfer
- Sozialarbeiter, Streetworker
- Industrieller, Fabrikleiter, Hoteldirektor
- Buchhalter (sofern ohne Zusatz wie z. B. staatlich geprüfter Buchhalter oder Bilanzbuchhalter),
- Mechaniker
- Wunderheiler, Esoteriker, Religionsführer, Prediger, Religionsstifter
- Politiker
- Privatier, Pensionär, Mäzen
N.B. Unberechtigt geführte Berufsbezeichnung in Verbindung mit einer Tätigkeit (Geschäftstätigkeit, Bewerbung, Berufs-/Funktionsausübung u.ä.) stellen einen Betrug dar!
Siehe auch: Liste von Berufen, Berufswissenschaft, Berufssoziologie, Unehrliche Berufe, Berufsbildungsgesetz, Anrede
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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