Berufskolleg
Das Berufskolleg ist in Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung für eine berufsbildende Schule. Meist bieten diese vielfältige Schulformen und Ausbildungsgänge mit unterschiedlichsten Voraussetzungen und Abschlüssen im berufsbildenden Bereich. Ausgenommen sind hier die Fachhochschulen, Akademien, Hochschulen und Universitäten
In anderen Bundesländern sind Berufskollegs lediglich besondere Schularten einer berufsbildenden Schule.
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Berufsvorbereitende Klassen
Diese Schulform ist für Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren an einer allgemeinbildenden Schule erfüllt haben und eine Berufsausbildung in einem Betrieb anstreben und keine anderweitige Vollzeitschule besuchen. Da die Schulpflicht für alle Jugendlichen bis zum Ende des Schuljahres besteht, in dem sie ihr 18. Lebensjahr vollenden, besuchen sie in dieser Zeit eine dieser berufsvorbereitenden Klassen. Auch wenn Jugendliche einer Vollzeitarbeit ohne Berufsausbildung nachgehen, sind sie zum Besuch dieser Schule verpflichtet.Je nach Art des Kollegs werden die Klassen nach Berufsfeldern ausgerichtet. Der Unterricht findet an einem Tag der Woche statt.
- Eingangsvoraussetzungen: keine
- Form:Teilzeit (ca. 8 Std/Woche an einem Tag)
- Dauer:Ein bis zwei Jahre
- Abschluss: Hauptschulabschluss bei entsprechenden Leistungen
Aktuell:Wegen des mangelnden Angebots an Ausbildungsplätzen steigen in diesem Bereich die Schülerzahlen an, so dass diese Klassen die Stärke einer eigenen Abteilung an den Kollegs annehmen. (Stand Mai 2000)
Berufsgrundschule
Diese Schulform ist für Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren an einer allgemeinbildenden Schule erfüllt haben oder das 10. Schuljahr zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung nutzen wollen. Die Klassen sind nach Berufsfeldern geordnet. Der Unterricht umfasst fachbezogene theoretische Grundlagen, allgemeinbildende Fächer sowie berufsfeldbezogene Praxis in Werkstätten, Küchen, Backstuben usw. innerhalb der Schule.
- Eingangsvoraussetzungen: Hauptschulabschluss,
- Form:Vollzeit (ca. 36 Std/Woche an fünf Tagen)
- Dauer: Ein Jahr
- Abschluss: Hauptschulabschluss bei entsprechenden Leistungen; Fachoberschulreife bei guten Leistungen; Laut Anrechnungsverordnung ist der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundschuljahres als erstes Jahr der Berufsausbildung im gleichen Berufsfeld anzurechnen.
In Baden-Würrtemberg wird die Berufsgrundschule auch BVJ [Berufsvorbereitungsjahr] genannt.
Berufsschule
Diese Schulform ist für Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren erfüllt haben und einen Berufsausbildungsvertrag mit enem Unternehmen oder öffentlichen Einrichtung abgeschlossen haben. Die Klassen sind nach Berufen geordnet. Der Unterricht umfasst fachbezogene theoretische Grundlagen sowie allgemeinbildende Fächer.
- Eingangsvoraussetzungen: Berufsausbildungsvertrag
- Form:Teilzeit (ca. 8 - 12 Std/Woche an ein bis zwei Tagen)
- Dauer: drei bis dreieinhalb Jahre, Verkürzung möglich, und nur so lange wie das Berufsausbildungsverhältnis besteht
- Abschluss: Gesellen- oder Facharbeiterprüfung
Fachschulen
Aufnahmebedingungen
In die Fachschule wird aufgenommen, wer mindestens
1. den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und
2. den Berufschulabschluss und
3. eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann, nachweist und
4. die Fachoberschulereife besitzt.
Abweichend davon kann in die Fachschule aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren nachweist.
Dauer des Bildungsganges
Im Regelfall dauert der Bildungsgang 8 Semester (=Schulhalbjahre) in der Abend- bzw. Teilzeitform (diese Form wählen Absolventen oft, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit während der Zeit der Technikerausbildung beibehalten wollen); für Bewerber/innen, die mindestens die Fachhochschulreife besitzen, kann sich die Dauer ggf. auf 6 Semester verkürzen. In Vollzeitform beträgt die Dauer der Ausbildung 4 Semester.
Abschlussprüfung
Der Bildungsgang schließt mit der Abschlussprüfung z. B. zum "Staatlich geprüfte(r) Techniker(in)/Betriebswirt(in)" ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
