Bestallung
Bestallung ist
- im Justiz- und Kammerwesen eine Bescheinigung über die Bestellung einer Person zum gesetzlichen Vormund, Treuhänder oder Insolvenzverwalter oder als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
- im Medizinwesen die staatliche Berufszulassung zum Arzt, Zahnarzt, Psychologischen Psychotherapeuten oder Apotheker (vergleiche auch Approbation, Approbationsordnung).
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