Bestattungsverfügung

In einer Bestattungsverfügung wird der eigene Wille eines Menschen fest gehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Sie wird sinnvollerweise unter Zuhilfenahme der Beratung eines Bestatters erstellt.

Inhaltsverzeichnis

Sinn einer Bestattungsverfügung

Viele Menschen kümmert sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes, der seelischen Belastung durch den Verlust und den anstehenden Kosten, können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.

Eine Bestattungsverfügung sollte nicht alleine, ohne die Einbeziehung der Angehörigen erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn der Verfasser eine Bestattungsart wählt, die keine Grabstätte hinterlässt, die später besucht werden kann. Eine Grabstätte dient zur Trauerbewältigung.

Form der Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung sollte am besten handschriftlich verfasst werden, um keinen Zweifel über die Echtheit des Dokuments aufkommen zu lassen. Alternativ dazu kann eine Verfügung in gedruckter Form verwendet werden, wenn die Verfügung von einem Notar oder vom Hausarzt bestätigt wird. Die Bestätigung dokumentiert, dass der in der Verfügung fest gehaltene Wille frei und ohne Zwang geäußert wurde. Am Ende der Verfügung steht die persönliche Unterschrift des Verfügenden.

Inhalt der Bestattungsverfügung

Folgendes sollte immer enthalten sein:

Überschrift "Bestattungsverfügung" oder ähnlich

Erstellungsort und Datum

Name, Anschrift, Geburtsdatum

Eingangsformel "Wünsche zu meiner Bestattung" oder ähnlich

Hinweis zur gewünschten Bestattungsart und zum Bestattungsort

Unterschrift

Sinnvollerweise ist zusätzlich enthalten:

Festlegung ob eine Bestattungsfeier stattfinden soll und wenn ja, Hinweise zur Gestaltung.

Hinweise auf eine mögliche Bestattungsvorsorgeversicherung, zu einem bestehenden Vorsorgevertrag oder einem dafür vorgesehenen Sparkonto.

Festlegung zum Umfang der Bestattung.

Falls zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung eine Grabstelle vorhanden ist, Angaben über eine Alternative, wenn die Grabstelle zum Zeitpunkt der Bestattung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

Angabe einer Person, die im Falle von Unklarheiten Entscheidungen treffen soll.

Hinweis auf andere Dokumente und deren Aufbewahrungsort, wie:

Testament, Familienstammbuch, Versicherungsdokumente, Sonstige Verfügungen wie Kremationsverfügung, Seebestattungsverfügung, Einladungsliste zur Bestattungsfeier.

Verwahrungsort der Bestattungsverfügung

Sie sollte an einem nach dem Tode, für die Angehörigen sicher auffindbaren Ort hinterlegt werden.

Geeignete Orte sind:

1. Bei vertrauenswürdigen Personen, die vermutlich frühzeitig vom Tod erfahren werden.

2. An exponierter Stelle in der eigenen Wohnung, am besten zusammen mit Ausweis und Krankenkarte.

Ferner können gesonderte Ausfertigungen beim zuständigen Pfarramt der Friedhofsverwaltung und beim gewünschten Bestattungsinstitut hinterlegt werden.

Die Bestattungsverfügung sollte keinesfalls als Bestandteil ins Testament eingefügt werden. Die Testamentseröffnung erfolgt im Allgemeinen frühestens drei Wochen nach dem Ableben. Normalerweise ist die Bestattung dann bereits abgeschlossen !

Links zum Thema Bestattungsverfügung

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