Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland den Einsatz von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlage im Sinne des Arbeitsschutzes.

Basisdaten
Kurztitel: Betriebssicherheitsverordnung
Voller Titel: Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung
von Arbeitsmitteln und deren Benutzung
bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen und
über die Organisation des betrieblichen
Arbeitsschutzes
Typ: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: BetrSichV
FNA: 805-3-9
Verkündungstag: 27. September 2002 (BGBl. I 2002, S. 3777)
Aktuelle Fassung: 6. Januar 2004 (BGBl. I 2004, S. 2)

Neben der Verordnung werden in technischen Regeln Details für besondere Verfahren und Geräte/Maschinen definiert, u. a. Technische Regeln für Aufzüge.

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