Beweismittel

Inhaltsverzeichnis

Rechtswesen

Juristisch gesehen ist das Beweismittel eine Erkenntnisquelle, durch die sich das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung überzeugen soll, mit dessen Hilfe also Beweis geführt wird.

Zivilrecht

Im deutschen Zivilprozess gibt es folgende Beweismittel: Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und Parteivernehmung.

Strafprozessrecht

Im Strafprozessrecht gibt es Personen- und Sachbeweise sowie Indizien.

Personenbeweis

Der Personenbeweis ist die Einvernahme einer Aussage als Zeuge oder einer Auskunftsperson sowie u.U. das Geständnis des Täters.

Sachbeweis

Der Sachbeweis wird geführt, indem Gegenstände (z.B. Tatmittel, Urkunden) oder Ermittlungsergebnisse (z.B. Spurensicherungsbericht, Telefonüberwachung, Videoaufzeichnung) in die Beweisaufnahme eingebracht werden. Manche Sachbeweise werden erst durch Gutachter oder Sachverständige (z.B. Obduktion) erbracht. Auch die Inaugenscheinnahme (z.B. Ortsbesichtigung) ist ein Sachbeweis.

Indizien

Indizien sind Anhaltspunkte für eine Täterschaft. Mehrere Indizien, die unterinander logisch zu einer Indizienkette verknüpft werden, können als Beweis für eine Täterschaft angesehen werden, vgl. Indizienprozess.

Rhetorik

In der Rhetorik ist das Beweismittel bzw. die Beweiswürdigung Teil der Überredung der beratenden Rede.

Siehe auch: Beweis (Rechtswesen), Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Beweismittel, Beweis (Rechtswesen), Gericht, Indiz, Indizienprozess, Obduktion, Parteivernehmung, Rede, Rhetorik