Bezirksamt
Ein Bezirksamt ist eine der Stadtverwaltung (Senat) untergeordnete Verwaltungseinheit in großen Städten wie Berlin, Hamburg oder Wien auf der Ebene der Bezirke. In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt.
Der Begriff Bezirksamt kann verschiedene Bedeutungen haben:
- Oberstes Organ des Bezirks, also die Bezirksregierung
- Die 12 Bezirksämter in Berlin haben je einen Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträte
- Die 7 Bezirksämter in Hamburg haben je einen Bezirksamtsleiter sowie die Bezirksversammlung und sind durch Ortsämter bzw. Ortsdienststellen weiter untergliedert
- München hat 25 Bezirke, die von Bezirksauschüssen geleitet werden
- Wien hat 23 Magistratische Bezirksämter mit je einem Bezirksvorsteher
- Die Bezeichnung, Funktion und Zusammensetzung kann in anderen Städten abweichen
- Verwaltungsbehörde des Bezirks
- Das Bezirksamt führt die ortsnah zu erledigenden Verwaltungsaufgaben selbständig durch, soweit nicht Gründe der Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit eine andere Zuweisung erfordern.
- Bezirksaufgaben sind alle Aufgaben der Verwaltung, soweit diese nicht ausnahmsweise wegen ihrer übergeordneten Bedeutung oder ihrer Eigenart einer einheitlichen Durchführung bedürfen. Solche Aufgaben werden von der Stadverwaltung (z.B. Senat) selbst wahrgenommen oder auf spezielle Fachbehörden übertragen.
- Das Bezirksamt nimmt in fast allen Fachbereichen Aufgaben der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wahr.
- Das Bezirksamt führt die ortsnah zu erledigenden Verwaltungsaufgaben selbständig durch, soweit nicht Gründe der Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit eine andere Zuweisung erfordern.
- Amtsgebäude, in dem die Behörden des Bezirks zu finden sind.
- Da viele Großstädte aus früher selbständigen Orten zusammengeschlossen wurden, ist es oft das frühere Rathaus.
Siehe auch: Bezirksamt (Berlin)
