Bezirksvorsteher

Ein Bezirksvorsteher (auch Bezirksverordnetenvorsteher, Bezirksbeiratsvorsitzender) ist das Oberhaupt eines Stadtbezirkes in einer größeren Stadt und der Vorsitzende der Bezirksvertretung.

Deutschland: Durch die preußische Städteverordnung vom 30. Mai 1853 wurde die Einsetzung von Bezirksvorstehern in größeren oder bevölkerungsreichen Städten ermöglicht. Heute lassen die Länder der Bundesrepublik Deutschland die Errichtung ähnlicher Organe (Bezirksverordnetenvorsteher, Bezirksbeiratsvorsitzender) in den Gemeinden zu. Die Bezirksvertretungen werden bei den Kommunalwahlen neben dem Stadtrat der jeweiligen Großstadt gewählt. Die Mitglieder der Bezirksvertretung wählen den Bezirksvorsteher aus ihren Reihen.

Österreich: In Österreich bestehen Bezirksvorsteher nur in den beiden größten Städten, Wien und Graz. In Wien erhält dabei die stimmenstärkste Partei der Bezirksvertretungswahlen automatisch das Recht den Bezirksvorsteher zu stellen. Weiters stellt die stärkste Partei den 1. Bezirksvorsteher-Stellvertreter, während der 2. Bezirksvorsteher-Stellvertreter an die zweitstärkste Partei geht.

See also: Bezirksvorsteher, 1853, Deutschland, Graz, Partei, Preussen, Wien, Österreich