Bilateral
Als bilateral (lat. zweiseitig) bezeichnet man Verhandlungen und Abkommen, die zwischen zwei verschiedenen Parteien stattfinden. Das Gegenteil ist unilateral (einseitig) - dies bedeutet, dass eine der Parteien über den Kopf der anderen hinweg eine Entscheidung fällt. Sind mehrere Parteien beteiligt, sind Verhandlungen und Abkommen multilateral (vielseitig).
