Bildungssystem der DDR

Das Bildungssystem der DDR entstand Ende der 1940er Jahre in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und wurde zweimal (Mitte der 1950er Jahre und Ende der 1960er Jahre) umfassend novelliert. Bereits in seinen Ansätzen brach es grundlegend mit der bis dahin existierenden Struktur der Volksschulen und weiterführenden Schulen und distanzierte sich somit deutlich vom auf bundesdeutscher Seite bis in die 1960er Jahre existierenden Bildungssystem. Zentrum der Bildung stellte die Polytechnische Oberschule dar, die alle Klassen von der 1. bis zur 10. unter einem Dach vereinte.

In der DDR gab es keine staatlich anerkannten privaten Schulen. Das Bildungsmonopol lag in der Verantwortung des Staates. Verantwortlich für die Gestaltung des Bildungssystems war das Ministerium für Volksbildung, die Richtlinien der Bildungspolitik wurden von der SED festgelegt.

Inhaltsverzeichnis

Struktur des Bildungssystems

Mit der letzten großen Novellierung Ende der 60er Jahre bestand das Bildungssystem der DDR nahezu unverändert bis zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und stellte sich folgendermaßen dar.

Kindergarten

Der Kindergarten hatte den Auftrag, die Kinder bis zur Schulreife zu fördern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten damit die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis 10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (beispielsweise Kneten) beigebracht. Die Bildung im Kindergarten enthielt aber auch bereits staatsbürgerliche Elemente.

Polytechnische Oberschule

Die Polytechnische Oberschule (POS) stellte die Regelschule der DDR dar. Der überwiegende Teil der Kinder wurde mit sechs oder sieben Jahren nach einer ärztlichen Schultauglichkeitsüberprüfung eingeschult. Stichtag hierbei war der 31. Mai; Kinder, die erst nach diesem Tag sechs Jahre alt wurden, kamen in der Regel erst im darauf folgenden Jahr in die Schule. Ein Zurückstufen wegen Entwicklungsverzögerung war relativ selten.

Erweiterte Oberschule und Berufsausbildung mit Abitur

An der Erweiterten Oberschule (EOS) konnten Schüler das Abitur ablegen. Sie bestand aus den Klassen 9 bis 12, seit der ersten Hälfte der 1980er Jahre – abgesehen von den Spezialschulen – nur noch aus den Klassen 11 und 12. Nur ein relativ kleiner Teil der Schüler eines Jahrgangs besuchte eine EOS. Ausschlaggebend für eine Zulassung waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische "Zuverlässigkeit" und auch die Tätigkeit der Eltern, eine Herkunft aus der "Arbeiterklasse" war hier von Vorteil. Zum Erwerb des Abiturs bestand weiterhin die Möglichkeit der dreijährigen sogenannten Berufsausbildung mit Abitur, die nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung mit weiterem Schulunterricht mit dem Ziel des Ablegens des Abiturs an einer Berufsschule verband. Die Zahl dieser Lehrstellen und die Arten der angebotenen Ausbildungsberufe waren jedoch begrenzt.

Sonderschule

Als Sonderschule wurden alle Einrichtungen der Volksbildung bezeichnet, in denen durch sonderschulpädagogische Maßnahmen körperlich oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu möglichst vollwertigen Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft gebildet und erzogen wurden. Zu den Sonderschulen gehörten neben den bekannten Hilfsschulen für geistig behinderte oder lernbehinderte Kinder auch die Körperbehinderten-, Blinden-, Sehschwachen-, Gehörlosen- (fälschlich als Taubstummen- bezeichnet), Schwerhörigen- und Sprachheilschulen sowie Schulen für nervengeschädigte Kinder.

Darüberhinaus hatten Schulen und Klassen in Krankenhäusern und Heil- und Rehabilitationsstätten (bei Kuren) ebenfalls Sonderschulstatus.

Spezialschulen

Neben so genannten Russischschulen, die den Russischunterricht früher und erweitert anboten, gab es auch Spezialschulen für Sport (KJS), Musik, Mathematik, Sprachen und Naturwissenschaften. Die Spezialschulen begannen in unterschiedlichen Klassenstufen, die Russischschulen bereits in der 3. Klasse, andere später, einzelne erst in der 11. Klasse. Oft war bei den Spezialschulen der Übergang zur EOS fließend, allerdings bei einigen wenigen mit einem 13. Schuljahr – wegen des zusätzlichen Unterrichtes – verbunden.

Die Entwicklung des "sozialistischen Bildungssystems" der DDR

Der Aufbau der Schulen in der SBZ

Die Anfänge des Schulwesens in der damaligen SBZ waren geprägt von einem umfassenden Austausch der Lehrerschaft. Neben den etwa 71% ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, die als größtes Problem angesehen wurden, konnte auch ein Großteil der Lernmittel wegen ihrer anhaftenden Nazi-Ideologie nicht weiter verwendet werden. Vielerorts ruhte der Unterricht und wurde erst im September 1945 wieder aufgenommen.

Am 27. Juli 1945 wurde durch einen Erlass der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Zentralverwaltung für Volksbildung (ZfV) geschaffen, deren Aufgabe die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung des Schulwesens war. Mit dem Befehl Nr. 40 der SMAD entstanden in der SBZ die vorläufigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Schulen einen regulären Unterricht erlauben sollten. Vorerst wurden die alten Schulformen Volksschule, Mittelschule und Gymnasium beibehalten. Jedoch wurden keine allgemein bildenden Privatschulen mehr berücksichtigt, womit dem Staat in der SBZ das Schulmonopol zugesichert wurde. Wie alle wichtigen Gremien wurde auch die ZfV an der Spitze mit einem Mann besetzt, zu dem die sowjetische Regierung volles Vertrauen hatte; in diesem Fall war es Paul Wandel, der ehemalige Chefredakteur der "Roten Fahne", des Zentralorgans der KPD.

Weitere Richtlinien der ZfV und der SMAD zur Wiedereinstellung der Lehrer sahen vor, dass NSDAP-Mitglieder sowie aktive Mitglieder anderer Nazi-Organisationen aus dem Schuldienst zu entfernen seien. Verstärkt sollte man die Lehrer wieder einstellen, die von den Nazis entlassen oder gemaßregelt worden waren. Da aber in der Anfangsphase eine strenge Befolgung dieser Richtlinien die Aufnahme eines flächendeckenden Schulunterrichtes nicht zugelassen hätte, wurden vorläufig auch NSDAP-Mitglieder, die nach 1920 geboren waren, im Schuldienst belassen.

Neulehrer

Grundlegendes Anliegen in der SBZ war eine neue Lehrerschaft, die man aus den demokratisch-antifaschistischen Kreisen der deutschen Intelligenz rekrutieren wollte und die die nötige allgemeine Ausbildung besitzen sollte, um in den Volkschulen und an den weiterführenden Bildungseinrichtungen unterrichten zu können. Bei der Einstellung von Neulehrern sollten vor allem Jüngere bevorzugt werden. So wurden in den nächsten Jahren 40.000 Menschen, die bereits eine Berufsausbildung besaßen und/oder direkt aus der Kriegsgefangenschaft kamen, in Schnellkursen zu sogenannten Laienlehrern und Neulehrern ausgebildet. Bei ihrer Ausbildung wurden oft auch reformpädagogische Ansätze aus der Zeit der Weimarer Republik vermittelt. Die Neulehrer der 1940er und 1950er Jahre prägten den Schulalltag der DDR bis in die 1980er Jahre mit.

Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen

Im Mai und Juni 1946 wurde das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen für die Länder der Sowjetischen Besatzungszone verabschiedet. Dieses Gesetz ist insofern bedeutend, weil es wegweisend für die folgenden 20 Jahre war und somit auch weit in die Zeit der erst drei Jahre später gegründeten DDR hineinreichte. Das Gesetz war der Ausgangspunkt zur Umgestaltung des gesamten Bildungssystems in der SBZ. Der Wortlaut des Gesetzes war maßgeblich von demokratischen Grundgedanken der Nachkriegszeit geprägt. Auch die fachlichen Diskussionen vor und nach der Verabschiedung des Gesetzes waren – auch nach heutigen Maßstäben – in weiten Teilen demokratisch. Des Weiteren wurden die Bestrebungen nach gleichen Bildungschancen für alle deutlich. Mit der Einführung einer achtjährigen Grundschule vollzog man eine Abkehr von der bisher üblichen und in der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzten frühen und für alle Schüler verbindlichen Leistungsauslese in die einzelnen Schultypen.

Im einzelnen formulierte das Gesetz folgende Grundstrukturen:

Bemerkenswert ist hierbei, dass bereits bei der Erziehung der 3- bis 6-jährigen ein gesetzlich verankertes Ziel, nämlich die Vorbereitung auf die Schule, formuliert wurde. Damit wurde der Erziehungsanspruch nach “unten” hin ausgedehnt. Man kann sagen, dass bei der Strukturierung des Bildungssystems auch wirtschaftliche Aspekte wie ein erhöhter Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften eine maßgebliche Rolle spielten.

Siehe auch

Literatur


32px Hinweis: Dieser Artikel weist noch folgende Lücken auf: Kategorie:Wikipedia:Lückenhaft

Das Hochschulsystem der DDR fehlt noch völlig.

See also: Bildungssystem der DDR, 1920, 1940er, 1945, 1946, 1950er, 1960er, 1980er, 27. Juli