Biosphärenreservat

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[[Bild:Pfw_landschaft.JPG|thumb|250px|right|Landschaft im ]] [[Bild:Plagefenn-wp-001.jpg|thumb|right|250px|Totalreservat Plagefenn, ]]

Die UNESCO weist weltweit Biosphärenreservate im Rahmen des Programms Mensch und Biosphäre (Man and Biosphere) zum Schutz typischer Kulturlandschaften aus. Dieses Programm wurde 1970 als zwischenstaatliches und interdisziplinäres Wissenschaftsprogramm von der UNESCO gestartet. Die UNESCO Generalversammlung legt 1995 in Sevilla, Spanien die Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate fest und definiert Biosphärenreservate wie folgt:

"Biosphärenreservate sind Gebiete, bestehend aus terrestrischen und Küsten- sowie Meeresökosystemen oder aus einer Kombination derselben, die international im Rahmen des UNESCO-Programms Der Mensch und die Biosphäre (MAB) nach Maßgabe vorliegender internationaler Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate anerkannt werden."

Es geht daher in erster Linie um den Schutz der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaften für welche die Unesco zuständig ist und nicht um Natur- oder Landschaftschutz. Im November 2004 gab es 459 Biosphärenreservate in 97 Ländern.

Inhaltsverzeichnis

Ziel

Biosphärenreservate sollen Modellstandorte zur Erforschung und Demonstration von Ansätzen zu Schutz und nachhaltiger Entwicklung auf regionaler Ebene sein und haben die folgenden Funktionen:

Zur Umsetzung der verschiedenen Ziele und Funktionen sind Biosphärenreservate räumlich in drei Zonen gegliedert.

Nationale Umsetzung

Die einzelnen Biosphärenreservate verbleiben unter der Hoheitsgewalt des Staates, zu dem sie gehören. Im Rahmen der Internationalen Leitlinien der UNESCO ergreifen die Staaten Maßnahmen, die sie nach Maßgabe ihres nationalen Rechtes als erforderlich erachten.

Deutschland

Die gesetzliche Grundlage dazu bildet in Deutschland das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). In § 25 des BNatSchG wird festgelegt, dass Biosphärenreservate großräumig für einen bestimmten Landschaftstyp charakteristisch sein und diesen einheitlich schützen sollen. Die Festlegung von Biosphärenreservaten soll großräumig bestehende Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete zusammenfassen, deshalb können sie sich überlagern. Biosphärenreservate sollen im Wesentlichen die Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet mitbringen und im Übrigen überwiegend einem Landschaftsschutzgebiet entsprechen.

Biosphärenreservate haben zum Ziel, historisch geprägte Kulturlandschaften zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Dadurch tragen sie dazu bei, natürliche Ressourcen zu erhalten, Umweltbelastungen vorzubeugen und umweltgerechtes Verhalten bewusst zu machen.

Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Im Übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Entwicklungsziele der Biosphärenreservate sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden, soweit sie in dem Maßstab eine Rolle spielen. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme.

Österreich

Schweiz

Neben dem Biosphärenreservat kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:

Biosphärenreservate

Deutschland

zusammen etwa 4,3% des Bundesgebietes.

Österreich

In Österreich gibt es 18 vom Europarat anerkannte Reservate und sechs Biosphärenreservate, die der UNESCO unterstehen.

Schweiz


Weitere Biosphärenreservate siehe Kategorie:Biosphärenreservate

Literatur

Weblinks

International

Deutschland

Österreich

Schweiz

! Kategorie:Naturschutz Kategorie:UNESCO

See also: Biosphärenreservat, 1977, 1995, 2000, 2004, AGUBE, Bauleitplanung, Bayerischer Wald, Bebauungsplan, Biosphärenreservat Bayerischer Wald