Rundumkennleuchte

thumb|Blaue Rundumkennleuchten: Feuerwehr im Einsatz
thumb|Polizeiwagen mit blauen Rundumkennleuchten

Rundumkennleuchten (RKL) oder auch Rundumleuchten sind Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung, die je nach Farbe auf ein spezielles Fahrzeug oder eine bestimmte Verwendung hinweisen. Sie warnen vor Gefahren oder zeigen gemeinsam mit dem Folgetonhorn, dass ein Fahrzeug als Einsatzfahrzeug unterwegs ist. In Deutschland wird die Kombination mit dem Folgetonhorn als Sondersignal bezeichnet und zeigt die Inanspruchnahme von Wegerechten an.

Die Leuchten müssen auf dem Fahrzeug so angebracht werden, dass sie von allen Seiten erkennbar sind. Erforderlichenfalls müssen dazu mehrere Leuchten montiert werden, beispielsweise vorne und hinten auf dem Fahrzeug.

Ergänzend können dabei auch gerichtete Blitzleuchten verwendet werden, um die Warnwirkung zu erhöhen. Weite Verwendung finden etwa am Kühlergrill montierte Frontblitzer (so genannte "Straßenräumer"), da die Rundumkennleuchten am Fahrzeugdach bei geringem Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in dessen Rückspiegel nicht zu sehen sind.

Die Rundumkennleuchten können fest auf den Fahrzeugen montiert sein oder aber mit Magnethaltern oder Klemm- oder Steckvorrichtungen nur bei Bedarf montiert werden (z. B. bei Zivilstreifen). Vielfach werden auch mehrere Leuchten zusammen mit der akustischen Warneinrichtung in einem Gehäuse („Balken“) kombiniert, so dass die Aufbauarbeiten beim Fahrzeug billiger sind.

Inhaltsverzeichnis

Bauarten

Eine RKL kann als Drehspiegelleuchte, Blink- oder Blitzleuchte ausgeführt sein.

Drehspiegelleuchte

Bei einer Drehspiegelleuchte befindet sich eine Leuchtquelle ("Glühlampe") in der Mitte der RKL. Um die Leuchtquelle dreht sich ein halbrunder Reflektor. Durch diesen Reflektor wird die Leuchtquelle verstärkt und nur nach einer Richtung abgestrahlt. Durch die Drehung des Reflektors wird das Licht um 360° um die Achse des Spiegels rotierend abgestrahlt, wodurch der Blinklichteffekt entsteht.

Drehspiegelleuchten sind weit verbreitet. Es gibt verschiedene Antriebe des Reflektors: Zahnrad, Treibriemen, etc. Außerdem gibt es Modelle, bei denen die Glühlampe mit dem Reflektor rotiert.

Blitzleuchte

In neuerer Zeit werden statt dieser 'klassischen' Rundumkennleuchten auch (Mehrfach-)Blitzleuchten verwendet, in denen statt der zuvor genannten mechanischen Teile Stroboskop-Blitzleuchten verbaut sind, die in regelmäßigen Abständen einmal, zweimal (oder mehrfach) kurz hintereinander aufblitzen. Der Verschleiß ist bei dieser Variante geringer, da keine bewegenden Teile vorhanden sind. Außerdem sind sie tagsüber durch ihre Blitzwirkung besser zu erkennen.

Neben Einzelblitzleuchten gibt es Ausführungen von Doppelblitz-, Dreifach- und Vierfachblitzleuchten. Es werden mehrere Blitzer in verschiedenen Intensitäten abgegeben. In Deutschland sind für den Straßenverkehr allerdings nur Einzel- und Doppelblitzleuchten zugelassen. Viele der Blitzleuchten haben in der Ausfühung "gelb" eine spezielle Optik. Oftmals sind hier die die Blitzröhre umgebende Hauben geriffelt, um die Optik der Blitze gleichmäßig zu verteilen.

LED-Leuchte

Die neueste Entwicklung stellen LED-Leuchten dar, die sich durch hohe Leuchtkraft sowie geringen Stromverbrauch und Verschleiß auszeichnen.

Blinkleuchte

Eine Blinklampe hat auch eine Lichtquelle in der Mitte der RKL. Diese Lichtquelle blinkt in (un)regelmäßigen Abständen auf und erlischt wieder. Blinklampen sind meist recht billig ausgeführt und nicht sehr weit verbreitet. Im professionellen Bereich werden sie nicht genutzt.

Farben

Gelbe Rundumkennleuchten

Gelbe Rundumkennleuchten weisen auf ein Fahrzeug hin, auf das besonders Rücksicht zu nehmen ist.

Gelblicht warnt generell vor Gefahren.

Der Einsatz von Gelblicht im Straßenverkehr wird in Deutschland durch die StVO und die StVZO geregelt. Nicht jeder darf einfach so Gelblicht benutzen.

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht in §52, Abs. 4, wer Gelblicht benutzen darf. Was Gelblicht bedeutet, steht in Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in §38.

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht:
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Blaue Rundumkennleuchten

Blaue Rundumkennleuchten (so genanntes Blaulicht) weisen auf Einsatzfahrzeuge hin von:

Die Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn, umgangssprachlich vor allem in Deutschland auch als Martinshorn bekannt, bezeichnet man als Sondersignal.

Die gleichzeitige Nutzung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn macht in Deutschland den Vorrang der Einsatzfahrzeuge deutlich, denen dann von den übrigen Verkehrsteilnehmern unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist (Wegerecht). In Österreich genügt dazu die Verwendung eines der beiden Signale.

Blaues Blinklicht warnt außerdem vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen.

Das Blaulicht wurde 1933 eingeführt. Damals wurde für die Polizeifahrzeuge festgelegt, dass diese mit einem blauen Licht auszustatten sind. Im gleichen Jahr wurden aber die Feuerwehren den Polizeitruppen zugeordnet, der sogenannten "Feuerlöschpolizei". Somit wurden auch die Feuerwehren mit dem blauen Licht ausgestattet. Die Einführung des Blinklichtes bzw. der Rundumkennleuchte anstelle eines ruhig leuchtenden Lichtes erfolgte erst in den 50er-Jahren.

Zur gesetzlichen Regelung siehe Sondersignal und Wegerecht.

Rote Rundumkennleuchten

Rote Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich im Straßenverkehr nicht erlaubt. In manchen anderen Ländern, vor allem im angloamerikanischen Raum, dienen sie entweder allein oder in Kombination mit blauen zur Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen.

Die Feuerwehr verwendet rote Rundumkennleuchten bei größeren Einsätzen zum Kennzeichnen der Einsatzleitung. Sie erlauben Einsatzfahrzeugen die Einsatzleitung bzw. das Einsatzgebiet auf Sicht anzufahren und zu finden. Die Kennleuchte darf nur bei Stillstand des Fahrzeuges betrieben werden.

Rote Rundumleuchten werden teilweise auch bei Sportveranstaltungen eingesetzt, um z.B. eine Wettkampfstrecke (z.B. bei einem Radrennen oder Marathonlauf) zu sperren, bzw. den Sicherungsposten zu signalisieren, daß die Strecke nun gesperrt wird.

Grüne Rundumkennleuchten

Auch grüne Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich nicht im Straßenverkehr erlaubt, dienen aber im Einsatz teilweise zur Kennzeichnung von Fahrzeugen (Feuerwehr: Atemschutz-Fahrzeug, Atemschutz-Sammelplatz) und Örtlichkeiten.

Grüne Rundumleuchten werden teilweise auch bei Sportveranstaltungen eingesetzt, etwa um eine gesperrte Wettkampfstrecke (z. B. bei einem Radrennen oder Marathonlauf) frei zu geben bzw. den Sicherungsposten zu signalisieren, dass die Strecke nun freigegeben werden kann.

Sonstiges

Rundumkennleuchten sind aber nicht nur bei Fahrzeugen in Verwendung. Oft werden sie stationär bei Gefahrenquellen in der Industrie verwendet. In den meisten Fällen werden hier gelbe Leuchten, da diese Achtung bedeuten.

Regelung in Österreich

In Österreich gelten ähnliche Regelungen. Diese sind im § 20 KFG 1967 zu finden. [Kraftfahrgesetz Österreich]

Siehe auch

Wegerecht

Weblinks

Herstellerseiten:

Bilder von Rundumkennleuchten gibt es auf einigen Seiten von RKL-Sammlern zu sehen:

Geschichte des Blaulichts

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