Rassenschande

Rassenschande ist eine nationalsozialistische Bezeichnung für die angebliche Schändung, die ein Jude am "arischen Volk" begeht, wenn er mit einem sogenannten Arier zusammenlebt oder Geschlechtsverkehr hat. Das Gesetz zur Rassenschande, das sogenannte "Blutschutzgesetz", das einen Teil der Nürnberger Gesetze darstellt, trat am 15. September 1935 in Kraft.

"Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" und auch "[a]ußerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" waren seitdem verboten. Auch durften weibliche "arische" Staatsangehörige unter 45 Jahren nicht in jüdischen Haushalten beschäftigt werden.

Mit der "Verordnung gegen Volksschädlinge" vom 5. September 1939, die sich zwar primär gegen Plünderungen richtete, die aber von der Rechtsprechung für alle gewünschten Zwecke angewandt wurde, wurde das Strafmaß, das am Anfang Gefängnisstrafen vorsah, verschärft. Die Verordnung sah in der Mehrzahl der Fälle die Todesstrafe vor. Die Verfolgung lag in der Macht der Staatsanwaltschaft, die die Verordnung anwenden und das Delikt dadurch vor ein Sondergericht bringen konnte. Angeklagt wurden vor allem Männer.

In den Jahren 1935 bis 1937 erreichte die Kampagne ihren Höhepunkt, danach ging die Zahl der Anzeigen stetig zurück.

Das sogenannte "Blutschutzgesetz" trug maßgeblich zur wachsenden sozialen Isolierung der jüdischen Deutschen bei. Es legte damit das Fundament für die spätere Verfolgung und Massenvernichtung.

Weblinks

See also: Rassenschande, 15. September, 1935, 5. September, Arier, Der Stürmer, Jude, Nationalsozialismus, Nürnberger Gesetze, Schändung