Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen

Die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) ist in Deutschland die Rechtsgrundlage für den Bau und Betrieb von Straßenbahnen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes. Dies schließt nicht nur Bahnen in straßenbündigem Gleiskörper, sondern auch auf ganz oder teilweise eigenem Gleiskörper geführte Bahnen wie Stadtbahnen, U-Bahnen, Hochbahnen und Schwebebahnen.

Im Unterschied zur EBO, die den Bau und Betrieb von Vollbahnen regelt, ist die BOStrab flexibler, um den Anforderungen an die unterschiedlichen Systeme gerecht werden zu können. So ist beispielsweise das Lichtraumprofil in der BOStrab nicht genau festgelegt, sondern lediglich, dass die maßgebenden Merkmale der Fahrzeuge und des Gleises aufeinander abgestimmt sein müssen. Von Bedeutung sind auch spezielle Signale. Ferner gibt es Vorschriften für Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen.

Für den Fahrgast ist die BOStrab unter anderem deswegen von Bedeutung, da sie es zur Ordnungswidrigkeit macht, Außentüren oder Notbremsen zu mißbrauchen bzw. in Nichtraucherwagen zu rauchen.

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</div> Kategorie:Gesetz (Deutschland) Kategorie:ÖPNV Kategorie:Straßenbahn

See also: Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen, Bahn (Verkehr), Deutschland, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, Gleis, Hochbahn, Lichtraumprofil, Notbremse, Personenbeförderungsgesetz