Bundesverband der Personal Service Agenturen
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Die Bundesverband der Personal Service Agenturen e.V. (BPSA) ist eine Interessenvertretung für Personal-Service-Agenturen auf Bundesebene.
Die Verbandsführung des BPSA e.V. sind in der professionellen Zeitarbeit, im Beschäftigungs- und Qualifizierungsbereich und modernen Personalmanagement erfolgreich tätige Führungskräfte und Experten. Der BPSA e.V. hat Juristen, Wirtschaftswissenschaftler sowie Manager aller Führungsebenen in seinen Reihen. Der BPSA e.V. ist eingetragen in der Lobbyliste des Deutschen Bundestages.
Ziel des Bundesverbandes der Personal Service Agenturen e.V. ist es, das PSA-Konzept nicht nur regional, sondern auch bundesweit zu einem Erfolgsmodell zu machen. Für PSA-Betreiber bedeutet dieses: Rechtssicherheit, Ermöglichung von effizienten betrieblichen Abläufen durch praktische Arbeitshilfen und Sicherheit für den PSA-Kunden durch das Gütesiegel des BPSA, das auch in Berlin von den PSA-Betreibern gewünscht und eingefordert wurde. Des Weiteren engagiert sich der Verbandsvorstand über eine Bündelung der PSA-Betreiber-Interessen über den BPSA eine intensive Presse- und Medienarbeit zu betreiben, welche die bisher einseitig negative Berichterstattung zurechtrückt. Der BPSA verfügt bereits heute über eine Vielzahl von Gesprächspartnern aus Wirtschaft, Politik und Medien, die an einer Imageverbesserung ebenso interessiert sind wie PSA-Betreiber. Der Erfahrungsaustausch der Mitglieder soll hierbei helfen, von den erfolgreichen PSA zu lernen und mögliche Synergien zu nutzen.
Die Vorteile einer starken Interessenvertretung
Der BPSA stellt sein Wissen und Können als Dienstleister zur Verfügung. Im Einzelnen bietet er umfangreiche Arbeitshilfen von Praktikern für die betriebliche Praxis unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Beispiele können hierfür sein: Allgemeines Qualitätsmanagement, Musterverträge, AÜG-konforme Vereinbarungen mit Kunden und Mitarbeitern, AÜG-konforme Aktenführung, Beratung in allen Belangen der Arbeitssicherheit, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie alle weiteren denkbaren notwendigen Arbeitsmittel und Ablaufhilfen. Ferner besteht die Möglichkeit die Mitgliedern gewährten Sonderkondtionen für Schulungen der PSA Nord Unternehmensgruppe zu nutzen.
