Brandschutztür
Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer und Rauch zu sichern.
Sie müssen hierfür eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse aufweisen. In Deutschland wird dies durch die DIN 4102-5 geregelt. Welche Feuerwiderstandsklasse für eine Tür erforderlich ist, richtet sich nach den Anforderungen an die Wand, in die sie eingebaut wird.
Für den Einbau von Brandschutztüren ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung notwendig.
Brandschutztüren verschiedener Klassen gibt es sowohl aus Stahl und Holz als auch als Alu-Glas-Konstruktion.
Siehe auch: Brandschutzwand
