Brandwand
Eine Brandwand (auch Brandmauer oder Feuermauer) trennt oder begrenzt Brandabschnitte. Als elementarer Bestandteil des Brandschutzes ist sie dazu bestimmt, die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern.
Anforderungen
Eine Brandwand muss aus nicht brennbaren Material bestehen (= Baustoff der Klasse A nach DIN 4102-1). Außerdem muss sie dafür ausgelegt sein, dass sie mindestens 90 Minuten dem Feuer widersteht (= Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102-2). Schließlich muss sie einer normierten Stoßbeanspruchung widerstehen können, so dass sie selbst bei vollständiger Zerstörung eines angrenzenden Brandabschnittes noch ausreichend standsicher ist und nicht durch vom Feuer zerstörte und herunterfallende Bauteile ihre Funktion verliert. Daraus folgt die in den Bauordnungen geforderte Brandwandqualität von mindestens F 90-A+M.
thumb|Querschnitt eines mehrgeschoßiges Gebäude, das durch Brandwände (dicke Linien) in drei Brandabschnitte eingeteilt wurde
Eine Brandwand wird in der Regel mindesten 30 cm über das Dach geführt, um einen Feuerüberschlag oberhalb der Dachhaut zu verhindern. Zu beachten ist außerdem, dass auch einspringende Winkel im Außenwand- und Inneneckbereich gegen Brandübertragung zu sichern sind.
Brandwände dürfen keine Öffnungen enthalten. Wenn es jedoch zur Nutzung des Gebäudes notwendig ist müssen entsprechende Feuerschutzabschlüsse eingebaut werden. So müsste ein Tür in "T-90" (mindestens 90 Minuten feuerhemmend) ausgeführt werden. Entsprechend müssen Abschlüsse für Fenster, Kanäle, Installationschächte usw. vorgesehen werden. Da eine Brandwand das Ziel hat, eine Feuerausbreitung für eine gewisse Zeit zu verhindern, würden falsch ausgeführte Öffnungen in der Brandwand, die Brandabschnittstrennung erheblich schwächen.
Einbaupflicht bei bestimmten Gebäuden
Brandwände werden erforderlich, wenn
- ein Bauwerk so nah an eine Grundstücksgrenze gebaut werden soll, dass ein Brandüberschlag zum Nachbarn möglich ist. (In Deutschland üblicherweise, wenn der Abstand des Gebäudes von der Grundstücksgrenze weniger als 3 Meter ist) oder
- ein Gebäude so groß ist, dass ein vollständiger Abbrand des Gesamtgebäudes nicht hingenommen werden kann. (In Deutschland üblicherweise bei Gebäuden mit einer Gebäudefront Länge als 40 m oder einer Grundfläche über 1600 m² oder höher als 22 m). In diesen Fällen wird eine innere Brandwand gefordert. Die genauen Vorgaben regeln die Bauordnungen der einzelnen Länder.
Bei großen Gebäuden, bei denen die Funktion durch innere Brandwände zu stark beeinträchtigt wird, ist es möglich das vollständige Abbrennen durch eine automatische Feuerlöschanlage zu verhindern. Dazu ist ein Brandschutzgutachten erforderlich, dass unter anderem die Brandlast ermittelt und so mit weiteren Maßnahmen den Wegfall von Brandwänden ermöglicht.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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