Briand-Kellogg-Pakt
Der Briand-Kellogg-Pakt (auch Kellogg-Pakt oder Pariser Vertrag) ist ein Kriegsächtungs-Pakt, der am 27. August 1928 von zunächst 11 Nationen unterzeichnet wurde und seinen Namen vom US-Staatssekretär Frank Billings Kellogg und dem französischen Außenminister Aristide Briand bekam.
Die 11 Erstunterzeichner waren die USA, Australien, Kanada, die Tschechoslowakei, Deutschland, Großbritannien, Indien, der Freistaat Irland, Italien, Neuseeland und Südafrika. Vier weitere Staaten unterzeichneten den Vertrag noch vor der Proklamation: Polen, Belgien und Frankreich im März 1929 und Japan im April. Am 24. Juli 1929 trat der Vertrag in Kraft. Bis Ende 1929 ratifizierten noch 40 weitere Staaten den Kellogg-Pakt, letztlich wurde er von insgesamt 62 Nationen unterzeichnet.
Die unterzeichnenden Staaten, verzichteten darauf, den Krieg zum Werkzeug ihrer Politik zu machen. Sie erklärten, in Zukunft Streitigkeiten friedlich zu lösen. Insbesondere der aus nationalen Interessen geführte Angriffskrieg wurde für völkerrechtswidrig erklärt. Davon ausgenommen blieb das Recht auf Selbstverteidigung und die Teilnahme an Sanktionen des Völkerbundes. Da der Vertrag außerhalb des institutionalisierten Völkerbundes verhandelt und abgeschlossen wurde, behielt er seine Gültigkeit über das Ende des Völkerbundes hinaus.
Abgeschlossen wurde der Pakt allerdings nicht, um den Krieg wirklich zu ächten. Der französische Außenminister Briand war besorgt, weil das Deutsche Reich nach dem Ersten Weltkrieg allmählich wieder erstarkte und besonders seine guten Beziehungen zu den USA benutzte, um seine Position innerhalb Europas auszubauen. Um öffentlich zu demonstrieren, dass auch Frankreich herausragend gute Beziehungen zu den USA hatte, bemühte er sich darum, mit Kellogg einen völkerrechtlichen Vertrag abzuschließen. Gustav Stresemann hielt das für eine Schwächung der deutschen Position und sorgte dafür, dass auch Deutschland an dem Pakt beteiligt wurde. Das war eine deutliche diplomatische Schlappe für Frankreich.
In der Außenpolitik der Vereinigten Staaten erfuhr der Pakt eine Fortsetzug durch die Hoover-Stimson-Doktrin von 1932 aus Anlass der japanischen Okkupation der Mandschurei in Nordostchina.
Rechtsgeschichtlich bedeutsam ist er, da er eine wichtige gesetzliche Grundlage für die Anklage wegen Verbrechens gegen den Frieden im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher nach dem Zweiten Weltkrieg darstellte.
Das Verbot des Angriffskrieges ging in die Charta der Vereinten Nationen ein, in der es nochmals unterstrichen wird. Seither müssen sich Staaten auf das Recht zur Selbstverteidigung berufen, wenn sie militärische Aktionen ergreifen wollen.
Weblinks
- Kellogg-Briand Pact 1928 (engl. Text auf der Webseite der Yale-Universität)
- Kellog-Briand Treaty auf Wikisource (engl.)
- Infos zum Vertrag (bei LeMO des Deutschen Historischen Museums)
- Text des Vertrags (deutsch)
