Brutto-Grundfläche

Mit Brutto-Grundfläche / BGF bezeichnet man in der DIN 277 diejenige Fläche, welche sich aus der Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks errechnet. Somit umfasst die Brutto-Grundfläche im Gegensatz zur Geschossfläche (GF) sämtliche Vollgeschosse eines Bauwerks plus unterirdische Flächen (Kellerräume, Tiefgaragen, etc.) Die Brutto-Grundfläche ist in die Netto-Grundfläche (kurz NGF) und in die Konstruktions-Grundfläche (kurz KGF) unterteilt. Nach der DIN 277 von 1987 ergibt sich die Brutto-Grundfläche aus der Summe der drei Bereiche a, b und c. Diese drei Bereiche sind wie folgt definiert: right|Schema-Grafik Brutto-Grundfläche

Dabei werden die äußeren Maße der Bauteile einschließlich der Verkleidung wie z.B. Putz in Fußbodenhöhe angesetzt. Konstruktiv oder gestalterisch bedingte Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen bleiben unberücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden außerdem:

Berücksichtigt werden jedoch auch die nicht ausgebauten Dachräume.

Siehe auch

Weblinks

See also: Brutto-Grundfläche, 1987, Bauteil, Dach, Fußboden, GF, Geschossfläche, KGF, Konstruktions-Grundfläche, NGF