Budget
Ein Budget (auch Haushaltsplan, Etat oder Voranschlag genannt) ist ein in wertmäßigen Größen (Geldbeträgen) formulierter Plan von Einnahmen und/oder Ausgaben. Dieser Plan ist einer Abteilung oder einer Entscheidungseinheit für einen bestimmten Zeitraum zugeordnet bzw. ihr zur Verfügung gestellt.
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Budget bei privaten Personen
In der Regel verfügt jede Person über ein monatliches Einkommen. Dies kann entweder gespart werden oder steht dem Konsum zur Verfügung. Jede Person kann nun ausgehend von ihrem Einkommen einen Plan erstellen, wieviel sie jeden Monat für Lebensmittel, Miete, Versicherung etc. ausgeben möchte. Diese Planung bezeichnet man bereits als Budgetplanung.
Budgets staatlicher Organisationen
In einfachen Worten heißt dies: Mit ihren Haushaltsplänen steuern die Parlamente, Stadt-, Kreis- und Gemeinderäte der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) sowie die Sondervermögen die Finanzen ihrer Körperschaft. Haushaltspläne haben den Rang eines Gesetzes (bei den Gemeinden/Kommunen: den Rang einer Satzung). Sie geben für den jeweiligen Planungszeitraum (dies ist in der Regel ein Kalenderjahr) die Zielgrößen für die Einahmen und Ausgaben vor. Dabei werden insbesondere die Ausgaben hinsichtlich ihres Verwendungszwecks stark differenziert. Die Festlegungen im Haushaltsplan sind für die ausführende Verwaltung verbindlich. Damit ist der Haushaltsplan für das entscheidungsbefugte Parlament (bzw. den entscheidungsbefugten Rat) das wichtigste Instrument zur Steuerung der Staatsfinanzen. Dabei sind sog. Haushalts-Grundsätze (z.B. Einzelveranschlagung) zu berücksichtigen.
Bei jeder Dienststelle ist ein Beauftragter für den Haushalt zu bestellen (§ 9 BHO).
In öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie z.B. Gemeinden, Bundesländern oder dem Bund spricht man von einem Gemeindehaushalt, Landeshaushalt oder Staatshaushalt. Für Gemeinden laufen Experimente, den Haushalt in Abstimmung mit den Bürgern zu erstellen (Bürgerhaushalt).
Der Bundeshaushaltsplan in Deutschland
Der Bundeshaushaltsplan wird gemäß Artikel 110 Grundgesetz als Anlage zum Bundeshaushaltsgesetz jährlich oder zweijährlich (Doppelhaushalt) vom deutschen Bundestag für das kommende Haushaltsjahr oder die kommenden zwei Haushaltsjahre erlassen und gliedert die Einnahmen und Ausgaben des Bundes nach Ressorts und Fallgruppen. (§§ 1-4 BHO)
Der Haushaltsplan dient der Feststellung und der Deckung des voraussichtlichen Finanzbedarfs des Bundes (§ 2 BHO). Er stellt also den Versuch dar, aus der Vergangenheit auf die Zukunft zu schließen und ist somit zwangsläufig nur eine Prognose der zukünftigen tatsächlichen Verhältnisse. Dies erklärt das Auftauchen von Haushaltslöchern, da für die laufenden Ausgaben Einnahmen zur Deckung erwirtschaftet werden müssen. Häufig werden fehlende Einnahmen durch Schulden finanziert.
Die Planung des Haushaltes und die Erstellung eines Haushaltsentwurfs sind wichtige Instrumente in der Finanzpolitik. Traditionell ist die Debatte um den Haushalt des Bundes die Stunde eines größeren Schlagabtausches zwischen der Bundesregierung und der Opposition im Bundestag. Insbesondere bei der Diskussion um das Budget für das Kanzleramt lässt sich beobachten, dass die Debatten mehr des verbalen Angriffes auf den politischen Gegner denn der eigentlichen Sache dienen.
Der Haushaltsplan ermächtigt die Bundesregierung Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen (§ 3 Abs. 1 BHO). Er entfaltet also keine unmittelbare Außenwirkung, die es Dritten ermöglichte, Ansprüche aus dem Bundeshauhaltsplan abzuleiten (§ 3 Abs. 2 BHO). Ansprüche lassen sich nur aus den entsprechenden Gesetzen mit Außenwirkung (z.B. Sozialgesetzbuch) ableiten.
Es existiert für jede Art von Ausgaben und Einnahmen einer jeden Bundesdienststelle eine eigene Haushaltsstelle im Haushaltsplan. Im Haushaltsplan ist festgelegt, welcher Betrag im Laufe des Haushaltsjahres maximal zu Lasten dieser Haushaltsstelle gezahlt werden soll oder wie hoch die erwarteten Einnahmen ausfallen werden.
So lässt sich leicht ermitteln, wie viel Geld z.B. dem Bundesgesundheitsministerium im laufenden Haushaltsjahr für die Neuanschaffung von Büromaterialien etc. zur Verfügung steht.
Eine Haushaltsstelle ist eine zehnstellige Zahl, welche nach der vierten Stelle durch einen Bindestrich getrennt ist. Die zehnte Stelle ist eine Prüfziffer und wird im Haushaltsplan nicht mit angegeben. Die ersten vier Stellen der Haushaltsstelle kodieren die Behörde und die folgenden fünf Stellen die Art der Ausgaben bzw. Einnahmen. Haushaltsstellen lassen sich vom Bewirtschafter (Sachbearbeiter oder Abteilung, welche diese Haushaltsstelle bewirtschaftet) beliebig in Objekte unterteilen. So lassen sich z.B. die Kosten für Büromaterialien noch in "Papier", "Stifte" etc. unterteilen. Diese Unterteilung wird nicht im Haushaltsplan vermerkt.
Jeder Bewirtschafter hat eine eigene Bewirtschafternummer und aus Bewirtschafternummer und Haushaltsstelle ergibt sich das jeweilige Sachbuchkonto. Es ist durchaus möglich, dass mehrere Bewirtschafter eine Haushaltsstelle bewirtschaften. Sie bekommen dann jeweils Teilbeträge zur Verfügung gestellt.
So lässt sich theoretisch der Verbrauch an Kugelschreibern für jede Abteilung aus den Haushaltsplan ablesen (nur theoretisch, in der Praxis wird Büromaterial zentral beschafft!).
Für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Budgetprinzipien (oder Haushaltsgrundsätze) zu beachten. Dies sind:
- Prinzip der Vollständigkeit; alle Einnahmen und Ausgaben sind im Haushaltsplan darzustellen. Es darf als grundsätzlich keine Verrechnung von Einnahmen mit Ausgaben erfolgen
- Prinzip der Klarheit; der Plan muss klar gegliedert sein. Eine Gliederung hat nach dem Ministerial- und nach dem funktionalen Prinzip zu erfolgen
- Prinzip der Einheit; alle Einnahmen und Ausgaben müssen in einem Haushaltsplan dargestellt werden.
- Prinzip der Genauigkeit; die Einanhmen und Ausgaben müssen mit den voraussichtlichen Werten veranschlagt werden. Um Manipulationen durch die Regierung zu verhindern werden die Schätzungen vom Arbeitskreis Steuerschätzung vorgenommen
- Prinzip der Vorherigkeit; der Haushaltsplan muss vor dem Beginn der Haushaltsperiode in Kraft treten. Wenn dies nicht möglich ist kann
- das Progorationssystem verwendet werden, welches besagt, dass der vorige Haushaltsplan gültig bleibt oder
- die Methode des vorläufigen Zwölftel welche die Ausgaben des letzten Budgets linear auf die Monate verteilt
- Prinzip der Steuerspezialität; die Ausgaben dürfen nur für die vorhergesehene Zwecke, in der vorhergegebenen Höhe und innerhalb des vorhergesehenen Zeitraums getätigt werden. Dieses Prinzip wird aber durch einige Erleichterungen flexibilisiert.
- Prinzip der Öffentlichkeit grundsätzlich sind die Haushaltsdebatten und der Haushaltsplan öffentlich. Bestimmte Ausgaben dürfen aber nur vom Präsidenten des Bundesrechnungshofes eingesehen und kontrolliert werden.
Siehe auch
Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaft, Ausgeglichener Staatshaushalt, Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt, Haushaltsdefizit, Haushaltsüberschuss, Staatsschulden
Weblinks
- Einführung in das System der öffentlichen Haushalte
- Haushaltssystem der Bundesrepublik Deutschland
- Entstehung eines Bundeshaushaltes
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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