Haushaltsdefizit

Ein Haushaltsdefizit entsteht, wenn die Summe der Ausgaben in einem Haushaltsjahr die Summe der Einnahmen überschreitet. Im Gegensatz zum ungeplanten Haushaltsloch kann ein Haushaltsdefizit durch eine Regierung angestrebt, oder zumindest billigend in Kauf genommen werden, um in Zeiten einer Konjunkturschwäche die Wirtschaft zu stützen.

Die Nettokreditaufnahme zur Deckung eines Haushaltsdefizites ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz auf die Höhe der Ausgaben für Investitionen des Staates begrenzt.

Das Gegenteil des Haushaltsdefizites ist der Haushaltsüberschuss.

Tritt neben dem Budgetdefizit auch ein Leistungsbilanzdefizit auf, so spricht man von Zwillingsdefizit.

Siehe dazu auch: Staatsverschuldung, Neuverschuldung, EU-Konvergenzkriterien

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Haushaltsdefizit, Ausgabe, Deutschland, EU-Konvergenzkriterien, Einnahme, Grundgesetz, Haushaltsjahr, Haushaltsloch, Haushaltsüberschuss