Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und damit – neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes in Deutschland. Geleitet wird das Gericht seit 1. März 2005 von Ingrid Schmidt.

[[Bild:DSCN0094.JPG|thumb|right|225px|Gebäude des Bundesarbeitsgerichts in ]]

Inhaltsverzeichnis

Bedienstete

In den zehn Senaten des Gerichts sind 34 Berufsrichter tätig. Weiterhin hat das Gericht 121 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden durchschnittlich elf wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt.

Entscheidungen

In Betracht kommen zwei Verfahrenarten: Urteils- oder Beschlussverfahren. In beiden Verfahrensarten entscheidet jeder Senat durch drei Berufsrichter und durch je einen ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Geschäftsverteilung

Die Geschäftsverteilung (Stand: 1. April 2005) sieht wie folgt aus:

1. Senat: Materielles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitskampfrecht

Vorsitzende Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Schmidt
1. Beisitzer Richter Kreft
2. Beisitzer Richter Linsenmaier

2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen, sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche, Abmahnungen

Vorsitzender Richter Prof. Dr. Rost
1. Beisitzer Richter Bröhl
2. Beisitzer Richter Dr. Eylert
3. Beisitzer Richter Schmitz-Scholemann

3. Senat: Betriebliche Altersversorgung

Vorsitzender Richter Dr. Reinecke
1. Beisitzer Richter Kremhelmer
2. Beisitzer Richter Breinlinger
3. Beisitzer Richter Dr. Zwanziger

4. Senat: Allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft

Vorsitzender Richter Bepler
1. Beisitzer Richter Bott
2. Beisitzer Richter Creutzfeldt
3. Beisitzer Richter Dr. Wolter

5. Senat: Arbeitnehmerstatus, Entgeltfortzahlung sowie Mutterschutz

Vorsitzender Richter Dr. Müller-Glöge
1. Beisitzer Richter Prof. Dr. Mikosch
2. Beisitzer Richter Dr. Linck

6. Senat: Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung

Vorsitzender Richter Dr. Fischermeier
1. Beisitzer Richter Dr. Armbrüster
2. Beisitzer Richter Prof. Dr. Friedrich

7. Senat:Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung

Vorsitzender Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dörner
1. Beisitzerin Richterin Gräfl
2. Beisitzer Richter Krasshöfer

8. Senat : Schadensersatz, Betriebsübergang sowie Eingruppierung von Lehrern und Arbeitnehmern der Privatwirtschaft

Vorsitzender Richter Hauck
1. Beisitzer Richter Dr. Wittek
2. Beisitzerin Richterin Dr. Laux

9. Senat : Urlaubs-, Vorruhestands-, Altersteilzeit-, Heimarbeits- und Wettbewerbsrecht sowie nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten

Vorsitzender Richter Düwell
1. Beisitzerin Richterin Reinecke
2. Beisitzer Richter Dr. Zwanziger
3. Beisitzer derzeit nicht besetzt

10. Senat : Gratifikationen und Sondervergütungen, tarifliche Tätigkeitszulagen sowie Erschwerniszulagen, Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen, Urteilsverfahren aus dem Insolvenzrecht

Vorsitzender Richter Dr. Freitag
1. Beisitzer Richterin Marquardt
2. Beisitzerin Richter Dr. Brühler
3. Beisitzer (?) Richter Dr. Koch

Sitz

Das BAG nahm seine Rechtsprechungstätigkeit im April 1954 in Kassel auf. Im Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhängige Föderalismuskommission im Mai 1992, das BAG nach Thüringen zu verlegen. Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als künftiger Gerichtssitz festgelegt. Am 22. November 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf - in einem neuen Dienstgebäude, das von der Architektin Gesine Weinmiller entworfen wurde.

50 Jahre und bisherige Präsidenten

Im Mai 2004 feierte das BAG sein 50-jähriges Bestehen. Die bisherigen Präsidenten waren:

Siehe auch

Weblinks

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See also: Bundesarbeitsgericht, 1999, 22. November, Abfindung, Abmahnung, Altersteilzeit, Annahmeverzug, Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitskampfrecht