Bundesbahn

Als Bundesbahnen bezeichnet man Bahnunternehmen, die im Bundes-besitz sind. Der Bund ist dabei nicht nur Eigentümer, sondern hat weitreichende Kontrollbefugnisse (z.B. in Form eines Ministeriums).

Bundesbahnen

Geschichte

Bis Ende 1993 gab es auch die "Deutsche Bundesbahn" (DB). Diese wurde 1994 gemeinsam mit der Deutschen Reichsbahn der DDR in die handelsrechtlich organisierte Kapitalgesellschaft Deutsche Bahn AG (DB) (www.bahn.de) überführt. Die Teile der Bundesbahn, die nicht in die Bahn AG überführt wurden, sind das Bundeseisenbahnvermögen BEV (Sondervermögen des Bundes) und das Eisenbahnbundesamt EBA (Aufsichtsbehörde).


Kategorie:Bahngesellschaft

See also: Bundesbahn, 1993, Bundeseisenbahnvermögen, Deutsche Bahn AG, Deutsche Bundesbahn, Deutsche Reichsbahn der DDR, Eigentum, Eisenbahnbundesamt, Ministerium, Schweizerische Bundesbahnen