Bundesbeamtengesetz
Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt Einzelheiten zum Beamtenverhältnis auf Bundesebene:
- Ernennung, Laufbahnen, Versetzung und Abordnung, Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Pflichten des Beamten (z. B. Amtsverschwiegenheit, Dienstwohnung/-kleidung)
- Rechte des Beamten (z. B. Dienst-/Versorgungsbezüge, Reise-/Umzugskosten)
Das Gesetz enthält zudem Vorschriften zur Personalverwaltung und zum Beschwerdeweg/Rechtsschutz.
Entsprechende Regelungen existieren für Beamte auf Länderebene bzw. in Städten und Gemeinden. Rechtlicher Rahmen für die Landesbeamtengesetze ist das Beamtenrechtsrahmengesetz.
Weblinks
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
</div>
