Bundesland (Deutschland)

Bundesland ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

Jedoch ist „Bundesland“ eigentlich eine irreführende Bezeichnung, weil es eine Unterordnung der Länder zum Bund nahelegt und deren Eigenstaatlichkeit nicht wiedergibt; denn die bundesdeutschen Länder sind Staaten im Sinne des Völkerrechts. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung ist daher „Länder“.

Diese Unterscheidung ist nicht unbedeutend, weil nach dem Zweiten Weltkrieg im Westen des besetzten Deutschen Reiches zunächst neue Länder als staatliche Verwaltungseinheiten entstanden (siehe Geschichte der deutschen Länder) und von ihnen der Bund (die Bundesrepublik Deutschland) als ein Nachfolgestaat gebildet wurde (konstitutives Element). Im Gegensatz dazu wurde im Südosten des besetzten Deutschen Reiches zuerst der Bund (Republik Österreich) wiedererrichtet und danach als seine Teilstaaten die dortigen Bundesländer.

Inhaltsverzeichnis

Karte

left|280px|Karte Deutschlands mit eingezeichneten Grenzen der Länder

Land Einwohner Portal Hauptstadt
(1) Baden-Württemberg 10.694.215 (Portal) Stuttgart
(2) Bayern 12.423.000 (Portal) München
(3) Berlin 3.386.929 (Portal) Berlin
(4) Brandenburg 2.567.220 (Portal) Potsdam
(5) Bremen 663.642 (Portal) Bremen
(6) Hamburg 1.737.000 (Portal) Hamburg
(7) Hessen 6.089.000 (Portal) Wiesbaden
(8) Mecklenburg-Vorpommern 1.726.000 (Portal) Schwerin
(9) Niedersachsen 8.002.916 (Portal) Hannover
(10) Nordrhein-Westfalen 18.079.686 (Portal) Düsseldorf
(11) Rheinland-Pfalz 4.059.000 (Portal) Mainz
(12) Saarland 1.057.502 (Portal) Saarbrücken
(13) Sachsen 4.301.267 (Portal) Dresden
(14) Sachsen-Anhalt 2.523.000 (Portal) Magdeburg
(15) Schleswig-Holstein 2.823.000 (Portal) Kiel
(16) Thüringen 2.373.000 (Portal) Erfurt

Die Angaben zur Einwohnerzahl wurden am 6. April 2005 direkt aus den jeweiligen Seiten der einzelnen Bundesländer übernommen. Die Angaben zur Einwohnerzahl sind demzufolge folgendermassen datiert: 31. Dezember 2003: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen. 31. März 2004: Baden-Württemberg. Juni 2004: Hamburg. 30. Juni 2004: Mecklenburg-Vorpommern. September 2004: Berlin 30. September 2004: Niedersachsen, Sachsen, Brandenburg, Saarland.

Weitere Gliederung

thumb|250px|vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:

Anmerkung: Im Saarland setzt sich in der Regel eine Gemeinde aus Gemeindeteilen zusammen, die einen eigenen Ortsrat und Ortvorsteher bestimmen dürfen. Diese haben jedoch fast keine Entscheidungskompentenz.

Geschichte der deutschen Länder

Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:

Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung "Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder" die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Hamburg blieb eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.

Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands.

Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen.

Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin existierte Preußen mit seinen Provinzen neben den neugegründeten Ländern fort.

Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden Bundesländer. Auch Schleswig-Holstein wird mit der 1949 vom ersten gewählten Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat, Bundesland. West-Berlin hatte stets einen Sonderstatus und war bis 1990 kein Bestandteil der Bundesrepublik.


Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt. Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell "Berlin - Hauptstadt der DDR" genannt wurde.

1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich.

1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin - West-Berlin war bis dato kein Bundesland - Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht. Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall, in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der Fränkische Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. Aktuell hat aber keine Abspaltungsbewegung Aussicht auf Erfolg.

Flaggen der deutschen Länder

Bild nicht gefunden
Landesflagge von Baden-Württemberg

Bild nicht gefunden
Staatsflagge des Freistaates Bayern

Bild nicht gefunden
Landesflagge des Landes Berlin

Baden-Württemberg Freistaat Bayern Berlin
Bild nicht gefunden
Landesflagge Brandenburgs

Bild nicht gefunden
Landesflagge von Bremen

180px|Landesflagge Hamburgs
Brandenburg Freie Hansestadt Bremen Freie und Hansestadt Hamburg
Bild nicht gefunden
Landesflagge Hessens

Bild nicht gefunden
Landesflagge von Meckenburg-Vorpommern

Bild nicht gefunden
Landesflagge Niedersachsens

Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen
Bild nicht gefunden
Landesflagge von Nordrhein-Westfalen

Bild nicht gefunden
Landesflagge von Rheinland-Pfalz

180px|Landesflagge des Saarlandes
Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
Bild nicht gefunden
Landeflagge Sachsens

Bild nicht gefunden
Landesflagge von Sachsen-Anhalt

Bild nicht gefunden
Landesflagge von Schleswig-Holstein

Freistaat Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein
Bild nicht gefunden
Landesflagge Thüringens

Freistaat Thüringen

Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.

In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.

Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.

Siehe auch

Weblinks


See also: Bundesland (Deutschland), 1. Dezember, 1945, 1946, 1947, 1949, 1950, 1952