Bundesministerium der Justiz

Das Bundesministerium der Justiz ist ein Ministerium der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch Bundesregierung).

Inhaltsverzeichnis

Historische Einordnung

Das Amt des Justizministers gehört neben denen des Innen-, Aussen-, Finanz- und Verteidigungsministers (früher Kriegsminister) zu den sogenanneten klassischen Ressorts. Diese Bezeichnung rührt daher, dass es früher nur diese Minister gab.

Zuständigkeit

Oberster Dienstherr im Ministerium ist die Bundesministerin der Justiz. Ihr stehen zwei Staatssekretäre zur Seite, davon ein parlamentarischer Staatssekretär.

Im föderativen System Deutschlands ist die Verwaltung der Justiz, Rechtspflege und Strafverfolgung in erster Linie Sache der Bundesländer. Zentrale Aufgabe des Bundes auf dem Gebiet der Justiz ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaats; diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Tätigkeit. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze und die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen in den klassischen Gebieten des Rechts, nämlich dem bürgerlichen Recht, dem Strafrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie dem Dienst- und Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Ferner ist das Ministerium für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen". Das Ministerium prüft ferner bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die sogenannte "Rechtsförmlichkeit", um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Ministerium ist Herausgeber der Veröffentlichungsorgane Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger und bereitet die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor.

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einem 5. Strafsenat in Leipzig, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit den Dienststellen Leipzig und dem Bundeszentralregister in Bonn, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Bundesfinanzhof in München, das Bundespatentgericht in München und das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München mit der Dienststelle in Jena.

Die gegenwärtige Bundesministerin der Justiz in der zweiten rot-grünen Bundesregierung ist die SPD-Politikerin Brigitte Zypries.

Siehe auch: Rechtspolitik

Internationale Aspekte

Während in Deutschland eine strikte Trennung zwischen Gefahrenabwehr (präventiver Gewalt -> Innenministerium) und Strafverfolgung (repressiver Gewalt -> Justizministerium) stattfindet, bestehen in einigen Staaten keine derartigen Trennungen. In Großbritannien wird die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr unter den Secretary of State for the Home wahrgenommen. In den USA heißt der Justizminister der Attorney General. Im amerikanischen System besteht eine Trennung zwischen Strafverfolgungsaufgaben und der Gefahrenabwehr (durch das neugeschaffene Department of Homeland Security).

Bundesminister der Justiz (Deutschland) seit 1949

Weblinks

Justizministerium

See also: Bundesministerium der Justiz, 1949, 1953, 1956, 1957, 1961, 1962, 1965