Bundesministerium für Inneres

Dieser Artikel behandelt das österreichische Innenministerium. Für das bundesdeutsche Innenministerium siehe Bundesministerium des Innern.


Das österreichische Bundesministerium für Inneres (kurz BMI oder Innenministerium) ist insbesondere für das Sicherheitswesen, weiters für Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft, Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren sowie den Zivildienst zuständig.

Inhaltsverzeichnis

Bundesminister

In der derzeit amtierenden Bundesregierung Schüssel II ist nach Ernst Strassers (ÖVP) überraschendem Rücktritt am 10. Dezember 2004 seit 22. Dezember 2004 Liese Prokop (ÖVP) Bundesministerin für Inneres. Als solche ist sie unter anderem auch Vorgesetzte der Bundespolizei, der Bundesgendarmerie (die am 1. Juli 2005 in der Bundespolizei aufgehen wird), des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und des Bundeskriminalamts, die alle der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II des Bundesministeriums für Inneres) unterstehen.

In der Zeit zwischen Strassers Rücktritt und Prokops Angelobung leitete Verteidigungsminister Günther Platter (ÖVP) interimistisch als „Doppelminister“ auch das Innenministerium.

Kompetenzen

Das BMI ist zuständig für:

Organisation

Das BMI ist in Sektionen, Abteilungen und Referate gegliedert:

Unter Bundesminister Strasser wurde die alte Gliederung der Sektion II in Gruppen (Gruppe A: Bundespolizei, Gruppe B: Gendarmeriezentralkommando, Gruppe C: Staatspolizeilicher Dienst, Gruppe D: Kriminalpolizeilicher Dienst, Gruppe E: Administrativpolizeilicher Dienst und Gruppe F: Planung und Schulung) zugunsten der dargestellten Gliederung in Abteilungen geändert.

Dem Bundesministerium für Inneres ist auch zuständig für den Menschenrechtsbeirat und den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS).

Historische Entwicklung

Siehe auch

Weblinks

Inneres !

See also: Bundesministerium für Inneres, 1. Juli, 10. Dezember, 1918, 1919, 1920, 1923, 1938